Wenn Sie ein Moped gebraucht kaufen, sollten Sie natürlich darauf achten, dass Sie auch die zugehörige Betriebserlaubnis erhalten. Nur so können Sie sicher sein, dass es sich nicht etwa um ein gestohlenes Fahrzeug handelt. Kennen Sie jedoch den Verkäufer, können Sie den Kauf auch ohne Papiere guten Gewissens abschließen, allerdings sollten Sie dann einen entsprechenden Preisnachlass aushandeln.
Betriebserlaubnis vom Mopedhersteller
- Um eine neue Betriebserlaubnis für ein gebrauchtes Moped zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind bzw. es nicht als gestohlen gemeldet wurde. Dafür lassen Sie sich eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung von der örtlichen Polizeidienststelle ausstellen. Im Regelfall müssen Sie das Moped dort vorführen, damit die Fahrgestellnummer im polizeilichen Register überprüft werden kann. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie zumeist kostenlos.
- Mit diesem Nachweis können Sie dann versuchen, sich an den Hersteller zu wenden, sofern Ihr Fahrzeug von einem Hersteller stammt, der seinen Betrieb nicht zwischenzeitlich eingestellt hat.
- Können Sie den Hersteller erreichen, müssen Sie ihm im Wesentlichen nur die Modellbezeichnung und die Fahrgestellnummer mitteilen. Einige Anbieter halten dafür auch spezielle Formulare vor, die Sie ausgefüllt zurücksenden müssen.
Betriebserlaubnis über den TÜV
- Falls Ihr Mopedhersteller nicht mehr erreichbar sein sollte, wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, schildern Sie dort den Sachverhalt und legen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung vor.
- Die Zulassungsstelle erteilt sodann einen Auftrag an den TÜV, nach einer erfolgreichen Abnahme Ersatzpapiere für Sie auszustellen. Die Kosten der TÜV-Abnahme liegen bei rund 50 €.
- Wenn das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand war und Ihnen die neue Betriebserlaubnis vom TÜV ausgehändigt wurde, müssen Sie diese nur noch bei der Zulassungsbehörde beglaubigen lassen und können dann das Moped auf sich zulassen.
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