Fahren Sie mit einem Roller, der keine Zulassung und keinen TÜV benötigt, müssen Sie dennoch dessen Papiere mit sich führen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis, auch ABE genannt. Die Zulassungsstelle ist für die Wiederbeschaffung der Dokumente nicht zuständig. In der Regel besitzen Sie kein Kennzeichen für den Roller und damit auch keinen Fahrzeugbrief, der von der Zulassungsstelle ersetzt werden müsste. Eine Ausnahme bilden Roller mit Straßenzulassung. Diese bekommen die Zweiräder ab einem Hubraum von 80 ccm.
Roller-Papiere dienen als Eigentumsnachweis
Haben Sie die Papiere Ihres Rollers verloren, sind Sie illegal im Straßenverkehr unterwegs. Die Papiere bescheinigen Ihnen den Eigentumsnachweis und die Straßenzulassung Ihres Rollers.Sie können die Dokumente jedoch wiederbeschaffen. Sollten Sie gestohlen worden sein, ist es wichtig, dass Sie bei der Polizei eine Anzeige aufgeben.
Verzichten Sie auf eine Anzeige, kann der unrechtmäßige Besitzer Ansprüche auf Ihr Mofa geltend machen. Anders als beim Auto, sind Sie nicht als Eigentümer des Rollers eingetragen.
Verlorengegangene Dokumente neu beantragen
Fehlt Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihren Roller, sollten Sie sich im Straßenverkehrsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen. Mit dieser können Sie bei einem Fahrzeughändler einen Ersatz für die verlorene Betriebserlaubnis beantragen.
Für die Erstellung der Bescheinigung müssen Sie nachweisen, dass der Roller Ihnen gehört. Als geeigneter und anerkannter Nachweis gilt der Kaufvertrag. Für die erneute Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung füllen Sie einen Antrag aus und reichen die Eigentumsnachweise ein.
Die Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann unter Umständen ein paar Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Der Händler muss die Papiere erst beim Hersteller Ihres Rollers anfordern. Während dieser Zeit dürfen Sie den Roller nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Diese Dokumente benötigen Sie für die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wichtig für die Beschaffung der Roller-Papiere ist, dass Sie folgende Unterlagen bereithalten und vorweisen können:
- Kaufvertrag oder glaubwürdige Zeugen für den Kauf.
- Personalausweis.
- Herstellername und Modellbezeichnung des Rollers.
- Fahrgestellnummer des Rollers.
- Bargeld oder EC-Karte für Begleichung der Gebühren.
Haben Sie die Dokumente neu beschafft, achten Sie darauf, sie gut zu verwahren. Zu Hause empfiehlt sich ein abschließbares Wertfach oder ein Tresor. Unterwegs reicht es aus, wenn Sie eine Kopie der Papiere mit sich führen. So schließen Sie aus, dass es zu einem erneuten Verlust der Papiere kommt.
Haben Sie Ihre Roller Papiere verloren, ist es möglich, diese neu zu beantragen. Dies ist jedoch mit Aufwand verbunden. Passen Sie daher gut auf Ihre Rollerpapiere auf.
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