Alle Kategorien
Suche

Betreutes Wohnen bei der Jugendhilfe in Anspruch nehmen - darauf sollten Sie achten

Durch betreutes Wohnen will die Jugendhilfe v.a. gegen die Perspektivlosigkeit der Jugend vorgehen.
Durch betreutes Wohnen will die Jugendhilfe v.a. gegen die Perspektivlosigkeit der Jugend vorgehen.
Deutschlands Gesellschaft spaltet sich weiter und weiter. Soziale Brennpunkte, Perspektivlosigkeit unter den Jugendlichen und nicht zuletzt überforderte Teeniemütter - viele Heranwachsende haben es nicht gerade leicht, Selbstständigkeit zu entwickeln, um irgendwann auf eigenen Beinen stehen zu können. In ganz besonderen Härtefällen scheint die Jugendhilfe die einzige Lösung, das Leben in geordnete Bahnen zu bekommen. Dabei hilft betreutes Wohnen als höchste Form der Jugendhilfe gerade denen, deren Zukunft durch schwierige Familiensituationen eher schwarz als rosig wirkt. Doch welche Konzepte machen das betreute Wohnen aus und was muss dabei beachtet werden?

Voraussetzungen für Betreutes Wohnen

  • Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Anspruch auf betreutes Wohnen ist das Alter. Jugendliche, die unter 16 Jahre alt sind, können nicht in Projekte wie das betreute Wohnen übernommen werden. Im Falle von untragbaren Familiensituationen werden sie an Pflegefamilien oder in Heime vermittelt, können aber, sobald sie das Grenzalter erreicht haben, selbst entscheiden, ob sie in ein betreutes Wohnen übersiedeln möchten. Nach oben hin sind dem betreuten Wohnen keine konkreten Grenzen gesetzt.
  • Extreme Härtefälle wie Sucht- oder Suizidgefährdete werden nicht in das Projekt aufgenommen. Zum einen ist in solchen Fällen eine deutlich intensivere psychologische Betreuung nötig, um den Betroffenen zurück ins Leben zu helfen und ihre Selbstständigkeit wiederherzustellen, zum anderen fürchtet man, sie könnten einen negativen Einfluss auf die Fortschritte anderer Jugendlicher des spezifischen Projektes haben. Da sowohl für Sucht- als auch Selbstmordgefährdete spezielle Projekte in der Jugendhilfe existieren, können Stellen wie das Jugendamt trotzdem bei einer Betreuungsvermittlung helfen.
  • Für Minderjährige gilt es, tatsächliche Gründe für den Wunsch nach betreutem Wohnen vorzubringen. So muss nachgewiesen werden, dass in der konkreten familiären Situation schwerwiegende Probleme auftreten, die den Jugendlichen in seiner Entwicklung einschränken. Verwahrlosung, Suchtprobleme oder Gewalt durch die Eltern können mögliche Gründe für eine Vermittlung ins betreute Wohnen sein, wenn die Eltern die Zustimmung verweigern. Auf jeden Fall sollte der betroffene minderjährige Jugendliche damit rechnen, dass die Eltern vom Jugendamt zu einem Termin geladen werden, wo seine Aussagen über die familiäre Situation überprüft werden.
  • Stimmen die Eltern des Minderjährigen einem betreuten Wohnen generell zu, so können auch Minderjährige sofortigen Anspruch geltend machen. Im Regelfall lässt sich der Jugendliche freiwillig unterbringen, in Einzelfällen entscheiden die Eltern gegen seinen Willen eine Unterbringung im betreuten Wohnen, wobei auch hier triftige Begründungen wie Schulabbruch oder Straffälligkeit angeführt werden müssen. Ab dem Alter von 18 Jahren liegt es schließlich beim Jugendlichen selbst, sich für ein betreutes Wohnen der Jugendhilfe zu entscheiden.

Konzepte und Stellen der Jugendhilfe

  • Der erste Schritt, den ein betroffener Jugendlicher in Richtung betreutes Wohnen machen kann, ist, sich anonym oder mit Namen an eine Stelle der Jugendhilfe zu wenden und die Situation zu schildern. So können Briefe ans zuständige Amtsgericht oder die Jugendgerichtsbarkeit die Jugendhilfe aufmerksam machen. Möglich sind dazu direkte Anrufe beim Jugendamt, der CARITAS oder der Telefonseelsorge. Zusätzlich kommen Pro Familia, die Diakonie und die Familientherapiestelle als Stellen für einen ersten Kontakt und eine Beratung infrage.
  • Grundsätzlich dauert die Überprüfung der Situation recht lange und meist wird die Jugendhilfe zunächst nach anderen Unterbringungsmöglichkeiten des Jugendlichen suchen, wie zum Beispiel der Vermittlung an Verwandte. Handelt es sich aber um einen konkreten Notfall, kann der Jugendliche sich an das Jugendamt wenden, von dem er dann eine Adresse erhält, wo er sich schließlich aufhält, bis er an ein betreutes-Wohnen-Projekt vermittelt werden kann.
  • Die Unterbringung in einem der Jugendhilfe-Projekte kostet pauschal 3000 Euro pro Monat. Zwar müssen die Eltern nicht die vollen Kosten tragen, jedoch sind sie dem Jugendlichen bis 21 in jedem Falle zu Unterhaltszahlungen und der Abgabe des Kindergeldes verpflichtet. Die Unterbringung in der Wohnung wird immer vom Jugendamt bezahlt, solange auch wirklich ein Grund für das betreute Wohnen vorliegt.
  • Je nachdem, wohin der Jugendliche überstellt wird, lebt er in einem Apartment oder zusammen mit anderen Jugendlichen in einer größeren Wohnung, in der er ein Zimmer von circa 30 qm beanspruchen darf. Jeder Projektteilnehmer erhält eine einzelne, pädagogische Betreuung sowie Gruppenbetreuungen, wobei der verantwortliche Betreuer entweder zusammen mit den Jugendlichen im selben Haus wohnt oder zu bestimmten Wochentagen einen Hausbesuch macht. Eine bestimmte Wohngruppe aussuchen kann der Betroffene sich nicht - er wird an die Projekte vermittelt, die am schnellsten einen Platz zur Verfügung haben.
  • Um eine Zusammenarbeit auf längere Dauer zu gewährleisten, werden mit allen Jugendlichen in den Einzelsitzungen Regeln und Ziele vereinbart, die klar einzuhalten sind. Verstöße können zu einer sofortigen Ausweisung führen. Durch Workshops und die angesprochenen Einzelgespräche sollen den Jugendlichen Perspektive und Ziele vermittelt werden. Zudem sollen sie Selbstständigkeit entwickeln und lernen, den Alltag zu meistern.

Und für diejenigen, für die sich das betreute Wohnen gar paradiesisch anhört - das ist es ganz sicher nicht. Zur Eigenständigkeit und Zielbereitschaft ist es meist ein harter und langer Weg - und doch ist er zu schaffen, wenn man dabei von jemandem unterstützt wird.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
Teilen:
Der Inhalt der Seiten von www.helpster.de wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Informationen und Artikel dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung und/oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden. Der Inhalt von www.helpster.de kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.