Taschengeld ist nicht nur für 15-Jährige wichtig
Für Kinder und Jugendliche ist das Taschengeld in der Regel die einzige Finanzierungsmöglichkeit, um sich kleine Wünsche erfüllen zu können, ohne ständig bei den Eltern vorstellig werden zu müssen, wenn sie denn gelernt haben, mit ihrem Taschengeld entsprechend zu haushalten. Manche Kinder/Jugendliche verprassen ihr Geld sofort und andere schaffen es, etwas zu sparen.
- Wenn Sie erreichen möchten, dass Ihre Kinder später als 15-Jährige mit ihrem Taschengeld haushalten können, sollten Sie bereits Ihrem Kind ab dem fünften oder sechsten Lebensjahr jede Woche etwa 0,50 € ausbezahlen. Eine wöchentliche Auszahlung ist bis zum 9. Lebensjahr empfehlenswert, denn erst ab dem 10. Lebensjahr wird das Kind fähig sein, sein Geld über einen Monat hin einzuteilen.
- Nutzen Sie diesen Übergang von der wöchentlichen zur monatlichen Zahlung, um Ihr Kind auf die bevorstehende längere "Wartephase" bis zum nächsten Taschengeld vorzubereiten. Wenn Sie z. B. Ihrem 10-Jährigen 15,- € im Monat auszahlen, rechnen Sie mit ihm gemeinsam aus, dass ihm bei 15,- € in einem Monat mit 30 Tagen, täglich 0,50 € zur Verfügung stehen und in Monaten mit 31 Tagen nur etwa 0,48 €.
- Wecken Sie in diesem Gespräch die Aufmerksamkeit Ihres Kindes für den Umgang mit Geld, indem Sie ihm einmal erklären, dass ein zu viel ausgegebenes 50-Cent-Stück am nächsten Tag ein 50-Cent-Stück zu wenig bedeutet und dass auch Sie nur über ein begrenzt eingeteiltes Budget verfügen, aus dem Sie ihm nichts weiter beisteuern können. Sagen Sie Ihrem Kind einmal deutlich, dass ihm ein fünf Tage langes Sparen eine Anschaffung von 2,50 € ermöglicht.
- Beenden Sie das Gespräch mit verbindlichen Vereinbarungen, z. B. dass der Umgang mit dem Taschengeld einzig und allein der Verantwortung Ihres Kindes unterliegt. Sie werden das Taschengeld unaufgefordert und regelmäßig an dem Tag X (z. B. am 1. eines Monates) ausbezahlen, weitere Taschengeldzahlungen durch Sie sind ausgeschlossen, aber Sie garantieren die Zahlungen auch, wenn sich zwischen Ihnen beiden Differenzen ergeben sollten.
- Überlassen Sie Ihrem Kind nun die Organisation, mit dem Taschengeld alleine zurechtzukommen. Sollte das nicht klappen und bettelt Ihr Kind ständig um mehr Geld, bieten Sie ihm an, dass es außerhalb seiner familiären und schulischen Verpflichtungen einen kleinen, kindgerechten Dienst in der Nachbarschaft, wie z. B. einen Hund ausführen, übernehmen könnte, der ihm bezahlt wird. Vielleicht hilft das, Ihrem Kind bewusst zu machen, dass man für Geld arbeiten muss.
- Wichtig ist aber dabei, dass Sie diese "Dienstbarkeiten" im Auge bzw. im Rahmen behalten, denn es geht nicht darum, dass Ihr Kind bewusst viel Geld verdient. Sinn und Zweck dieser kleinen, vor allem familienfremden Aufgaben ist, dass Ihr Kind den Umgang mit Geld lernt, bevor es später als 15-jähriger Jugendlicher beginnt, Geld zu leihen.
Mit Taschengeld auszukommen, ist nicht immer leicht
Über Taschengeld zu verfügen, bedeutet für 15-Jährige, nicht nur den Wert des Geldes schätzen zu lernen, sondern auch eigenständige Entscheidungen über die Ausgaben zu treffen. Gerade in diesem Punkt wird besonders den Jugendlichen deutlich, dass es vielleicht Freunde gibt, die über mehr oder vielleicht sogar über weniger Taschengeld verfügen.
- Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld, allerdings wird die jeweilige Höhe durch die Eltern festgelegt, denn immerhin muss die Höhe des Taschengeldes dem Budget der Eltern gerecht werden. Das Jugendamt hat zum Vergleich eine Taschengeldliste erstellt, die im Oktober 2011 aktualisiert worden ist.
- Danach sollten Kinder bis zu 6 Jahren wöchentlich bis zu 1,50 € und 7- bis 8-Jährige 2,50 € erhalten. Kinder zwischen 9 und 10 Jahren sollten 14,- € monatlich, 11 bis 12-jährige Kinder 19,- €, 13- bis 14-jährige 28,- € und 15-jährige 38,- € erhalten. Schüler, die ab 16 Jahren noch vollständig von den Eltern abhängig sind, würden ebenfalls 38,- € erhalten, 17-jährige Schüler 45,- € und 18-jährige 70,- €.
- Sollte Ihr 15-jähriger Sprössling über zu wenig Taschengeld klagen, weil vielleicht andere Jugendliche mehr erhalten, vergleichen Sie Ihre Zahlungen nicht mit den Zahlungen der anderen Familie. Kontrollieren Sie, welche Taschengeldleistungen Sie im Sinne der Jugendamtsvorschläge erbringen können, und klären Sie die Situation mit dem 15-jährigen Jugendlichen, der sicherlich verstehen wird, dass ein begrenztes Einkommen auch nur ein begrenztes Taschengeld erlaubt.
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