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Ausziehen mit 17 - so gelingt's

Nach dem Ausziehen haben jugendliche Pflichten.
Nach dem Ausziehen haben jugendliche Pflichten.
Aus unterschiedlichen Gründen können oder müssen Jugendliche mit 17 Jahren ausziehen. Es gilt dann, die gesetzlichen Regelungen zu beachten und der Unterhaltspflicht nachzukommen.

Ausziehen mit 17 - Gesetze beachten und Unterhaltspflicht nachkommen

Möchte ein Jugendlicher mit 17 Jahren aus purem Freiheitsdrang von zu Hause ausziehen, tragen dafür die Eltern die Verantwortung, zumindest bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen.

  • Die Eltern bestimmen den Aufenthaltsort. Ist die neue Wohnung in der Nähe, müssen Eltern regelmäßig die Lebensumstände ihres Kindes kontrollieren, und finanzielle Unterstützung leisten.
  • Viele junge Menschen ziehen mit anderen in eine Wohngemeinschaft. Halten die Eltern ihr Kind für "reif" genug, können sie dem Auszug mit 17 Jahren zustimmen, sie müssen es aber nicht. Falls Sie sich dafür entscheiden, muss sichergestellt sein, dass Sie auch hier Ihrem Erziehungsauftrag nachkommen können, denn die Verantwortung liegt bei den Eltern.
  • Wünschenswert ist, dass jeder Jugendliche, wenn er keine Regelschule mehr besucht, eine Berufsausbildung beginnt. In vielen Fällen ist die Ausbildungsstelle weit vom Elternhaus entfernt. Von den Ausbildungsbetrieben werden dann oft Wohnmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
  • Wenn Sie als Eltern mit der Wahl einverstanden sind, und nach genauen Absprachen mit dem Verantwortlichen des  Ausbildungsbetriebes, sollten Sie das Ausziehen mit 17 Jahren gestatten und Ihr Kind finanziell unterstützen, wenn dies nötig ist.
  • Leider gibt es in vielen Familien Streitigkeiten und Zerwürfnisse. Wenn das Verhältnis zu Ihrem Kind derartig geschädigt ist, dass ein Zusammenleben nur unter schwierigsten Bedingungen oder gar nicht mehr möglich ist, sollten Sie sich an das Jugendamt wenden. Jugendämter haben in derartig problematischen Fällen Unterbringungsmöglichkeiten für Jugendliche.
  • Diese können in Form von "betreutem Wohnen" angeboten werden, oder der Heranwachsende wird in einer Pflegefamilie untergebracht. Sie geben dann den Erziehungsauftrag ab, bleiben aber unterhaltspflichtig. Die Einzelheiten dazu werden schriftlich ausgearbeitet und erhalten durch ihre Unterschrift Gültigkeit.
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