Wissenswertes über das Bestattungsgeld
- Sie sollten wissen, dass Bestattungsgeld eine Leistung ist, die die Kosten für eine Bestattung begleichen soll.
- Stirbt Ihr Ehepartner, der bereits Rente erhalten hat, so wird die Rente für drei weitere Monate an Sie ausbezahlt. Beachten Sie, dass diese Zahlung unter der Bezeichnung Dreimonatsrente oder Sterbevierteljahr zu verstehen ist.
- Sie können danach die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
- Von dem Bestattungsgeld ist das Sterbegeld zu unterscheiden. Stirbt ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall, so zahlt die gesetzliche Unfallversicherung das Sterbegeld. Dies ist auch der Fall, wenn der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg verstirbt.
- Sind Sie in der privaten Unfallversicherung und sterben bei einem Unfall, so erhalten Ihre Angehörigen Sterbegeld. Es gibt darüber hinaus auch Arbeitgeber, die ein Bestattungsgeld zahlen. Dies ist überwiegend im öffentlichen Dienst der Fall.
Wie Sie Bestattungsgeld beantragen können
- Das Bestattungsgeld war bis 2003 eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wurde.
- Inzwischen können Sie bei einigen Bestattern eine Sterbegeldversicherung abschließen und erhalten im Todesfall das Bestattungsgeld. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Sterbegeldversicherung. Füllen Sie einen Antrag aus und reichen Sie ihn mit der Bestattungsrechnung ein.
- Ist ein Angehöriger verstorben, so können Sie von der Rentenversicherung oder durch Ihren Arbeitgeber Bestattungsgeld erhalten.
- Beziehen Sie Sozialleistungen, so kann das Sozialamt die Bestattungskosten übernehmen und Bestattungsgeld leisten. Dies können Sie beantragen, wenn Sie die Aufwendungen für die Bestattung nicht alleine tragen können. Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, bei dem Sie den Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen.
- Erstattet werden lediglich Kosten, die einerseits erforderlich und andererseits angemessen sind. Man wird Ihnen keine sehr kostspielige Erstattung finanzieren. Sie sollten stattdessen versuchen, die Kosten sehr gering zu halten.
- Beauftragen Sie einen Bestatter Ihrer Wahl. Der Bestatter muss dann die gesetzliche Kostenordnung berücksichtigen.
Hat der Verstorbene keine Angehörigen, so wird das zuständige Ordnungsamt die Bestattung veranlassen.
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