Grundsätzliches zum Sonderurlaub bei einem Todesfall
- Viele Tarifverträge treffen Regelungen zum Sonderurlaub bei einem Todesfall. Arbeiten Sie jedoch in einer Firma, die nicht tarifvertraglich gebunden ist, so greifen die allgemeinen Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein. Die ausschlaggebende Norm ist dann § 616 Bürgerliches Gesetzbuch.
- Nach dieser Norm haben Sie einen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn eine Person aus Ihrem nächsten Verwandtenkreis stirbt. Dies gilt, wenn Kinder, ein Elternteil, Ehepartner, Schwiegereltern, Opa oder Ihre Oma, die Enkelkinder oder Geschwister sterben. Beachten Sie, dass hiernach die Adoptivkinder und Pflegekinder mit den leiblichen gleichgestellt sind. Gleiches gilt für den Lebenspartner und eingetragenen Lebenspartner.
- Sobald Sie den Urlaub genehmigt bekommen, erhalten Sie die volle Lohnfortzahlung. Der Urlaub wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt.
- Sind entfernte Verwandte oder Freunde gestorben, so können Sie den Urlaub leider nicht in Anspruch nehmen. Das Gesetz stellt leider nicht auf die emotionale Bindung ab. Sie können sich in solch einem Fall an Ihren Arbeitgeber wenden und Ihren regulären Urlaub beantragen.
So viele freie Tage können Sie bekommen, wenn Ihr Opa verstorben ist
- Haben Sie einen Todesfall erlebt und ist Ihr Opa verstorben, so sollten Sie wissen, dass das Gesetz nicht vorgibt, wie lange der Sonderurlaub sein kann. Es legt lediglich fest, dass er verhältnismäßig kurz sein sollte.
- Üblicherweise wird Ihnen Ihr Arbeitgeber ein bis zwei Tage gewähren. Es kann aber auch davon abhängen, wie viele Jahre Sie bereits in dem Unternehmen tätig sind und wie nahe Ihnen die verstorbene Person stand. Dann können je nach Kulanz Ihres Arbeitgebers bis zu zwei Wochen gewährt werden.
- Sind Sie ganz besonders emotional belastet und Ihnen genügen die Urlaubstage nicht, so wenden Sie sich an einen Arzt und lassen Sie sich krankschreiben.
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