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Waschkosten absetzen - so kann es klappen

Die Anlage N ist wichtig.
Die Anlage N ist wichtig.
Wie können Sie die Waschkosten absetzen? Wenn Sie ihre Arbeitskleidung zum Wochenende mit nach Hause bringen, haben Sie auch das Recht, die Waschkosten absetzen zu können.

Wie Sie die Waschkosten absetzen können

  • Wenn Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss für die Reinigung Ihrer Berufsbekleidung gibt oder keine Berufsbekleidung stellt, können Sie all diese anfallenden Kosten in den Werbungskosten absetzen. Sie können sowohl die Anschaffung als auch das Waschen der Arbeitskleidung steuerlich geltend machen.
  • Selbst wenn Sie als Außendienstarbeiter Ihre normale Kleidung benutzen und diese verschleißt, haben Sie das Recht auf angemessene Entschädigung. Hierbei wird allerdings nicht der Neuwert anerkannt, sondern nur der Restwert. Geht Ihnen bei Ihrer Außendiensttätigkeit Ihr Jackett kaputt, so können Sie beispielsweise keine 200,- Euro für einen neuen Anzug absetzen, sondern lediglich 75,- Euro für ein neues Jackett.

Arbeitskleidung kostet Geld

  • Sie sollten sich grundsätzlich bei der Beschaffung von Arbeitskleidung grundsätzlich eine gesonderte Quittung geben lassen, welche den Vermerk Arbeitskleidung enthält. Wenn Sie die Waschkosten absetzen möchten. Sollte Sie für das Waschen der Arbeitskleidung auch nach Möglichkeit offizielle Belege vorweisen. Tragen Sie während Ihrer Arbeit beispielsweise einen Blaumann, der möglicherweise aus zwei Teilen besteht, so sollten Sie diesen an zwei Wochen hintereinander in eine Reinigung geben und sich jeweils eine Quittung geben lassen, welche den Vermerk “Blaumann zwei Teile“ enthält.
  • Auf diese Weise haben Sie den Nachweis erbracht, dass die Reinigung der Berufsbekleidung nicht gerade billig ist und Sie somit die Waschkosten in voller Höhe absetzen können. Schließlich bestehen die Waschkosten nicht nur aus dem Waschpulver, sondern aus Wasser und Strom. Dabei sind beim privaten Waschen der beruflichen Kleidung 0,75 Euro pro Waschen durchaus angemessen und werden auch ohne Beanstandungen anerkannt.
  • Sie können natürlich aus die Kosten der Reinigung hochrechnen, indem Sie die Kosten mit der tatsächlich gearbeiteten Wochenanzahl multiplizieren. Ob dann allerdings das Finanzamt diese kompletten Kosten anerkennt, bleibt dahingestellt. Wenn Sie natürlich die Berufsbekleidung ständig in der Reinigung waschen lassen, können Sie selbstverständlich diese Kosten bei Ihrer Steuererklärung in den Werbungskosten absetzen.
  • Da sich auch Berufsbekleidung abnutzt, können Sie zusätzlich zu den Waschkosten die Anschaffungskosten für die neue Berufsbekleidung absetzen. Doch auch hier muss aus der Quittung ersichtlich sein, dass es sich hierbei um Berufsbekleidung handelt.
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