Mutterschaftsgeld - Hilfe und Schutz für schwangere Frauen
- In Deutschland stehen dank der Mutterschutzgesetze werdende Mütter unter einem besonderen Schutz. Die DAK bietet mit ihrem Antrag auf Mutterschaftsgeld die Möglichkeit, finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- So hat die werdende Mutter eine finanzielle Absicherung, sobald sie sich in den Mutterschutz begibt, der sechs Wochen vor der mutmaßlichen Entbindung beginnt und acht Wochen nach der Entbindung endet. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.
- Nur werdende Mütter, die selbst krankenversichert sind und weder Arbeitsentgelt erhalten oder einen Anspruch auf Krankengeld haben, können das Geld beantragen.
- Die Höhe des Geldes berechnet sich nach der Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes - darf aber 13 € pro Tag nicht übersteigen. Die daraus entstehende Differenz zu Ihrem üblichen Arbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber. Das gilt allerdings nur für das erste Kind. Kommt das zweite Kind innerhalb der Elternzeit zur Welt, muss der Arbeitgeber nicht diese Differenz zahlen. Stattdessen zahlt die Krankenversicherung einen erhöhten Tagessatz.
Bei der DAK den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen
- Den Antrag stellen Sie direkt bei der Krankenversicherung. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
- Diese Bescheinigung stellt Ihnen Ihr Gynäkologe oder Hebamme sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin aus.
- Diese Bescheinigung reichen Sie bei der DAK ein. Weitere Unterlagen sind für die Antragstellung nicht notwendig. Die DAK kümmert sich dann um Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld.
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