Im Falle einer Pflegebedürftigkeit haben Sie Rechtsanspruch bei Ihrer DAK Pflegeversicherung auf Leistungen zur Pflege und Pflegehilfsmittel.
Leistungen in der Pflege bei der DAK Pflegeversicherung
- Das Pflegegeld ist bei der DAK Pflegeversicherung, wie bei anderen Versicherungen auch, von der Pflegestufe abhängig.
- Das Pflegegeld für ehrenamtlich tätige Personen bekommt die versicherte Person, d. h. Sie selber beantragen es und bezahlen z. B. Angehörige, die in Ihre Pflege involviert sind.
- Eine weitere Pflegesachleistung ist gegeben, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause mit Hilfe des ambulanten Pflegedienstes gepflegt wird.
- Für Demenzkranke und kranke Versicherte, die sich im Alltag nicht mehr zurechtfinden, gibt es bei den Pflegestufen 1 und 2 höhere Beträge. Auch wenn diese Patienten noch keiner Pflegestufe angehören, können Sie hier Geld beantragen; dies wird als Pflegestufe 0 betitelt.
- Die DAK Pflegeversicherung bietet im Bedarfsfall unentgeltlich eine Schulung zur Pflege an.
- Eine weitere Leistung ist die Übernahme der Kosten bei der vollstationären Pflege bis zum Höchstsatz der Stufe.
- Die Einteilung der Pflegestufe wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen.
Die inbegriffenen Pflegehilfsmittel und Leistungen
- Einer der Ansprüche der DAK Pflegeversicherung sind die Pflegehilfsmittel. Dieser Anspruch besteht dann, wenn das Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden und der Möglichkeit der selbstständigen Lebensführung dient.
- Man unterscheidet hier zwischen Pflegehilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln. Als Beispiel für Pflegehilfsmittel seien hier z. B. Inkontinenzeinlagen, Betteinlagen, Spezialseifen, Spezialcremes zu erwähnen. Technisches Pflegemittel sind z. B. ein Rollator, Pflegebetten, Toiletten- und/oder Rollstuhl sowie orthopädische Hilfsmittel wie Prothesen.
- Eine Prüfung, ob Sie Anspruch auf das Pflegemittels haben, wird unter Beteiligung einer Pflegefachkraft und dem Medizinischen Dienst von der DAK Pflegekasse geprüft.
- Ein Eigenanteil ist zu entrichten, es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit worden oder haben noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht.
- Eine weitere Leistung der DAK Pflegeversicherung sind finanzielle Zuschüsse bei der Verbesserung des Wohnumfeldes, die einkommensabhängig sind. Dabei ist es wichtig, dass dadurch die Pflege erleichtert oder ermöglicht werden soll oder das Ziel die selbstständige Lebensführung ist.
Wenn Sie sich die Zuschüsse anschauen, so sei abschließend jedem zu raten, noch eine zusätzliche Pflegeversicherung abzuschließen, um etwaige vorhandenen Kindern nicht finanziell unnötige Bürden aufzuerlegen. Dies gilt nicht nur für die DAK Pflegeversicherung, sondern für jede andere Krankenkassenversicherung auch.
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