Was Sie benötigen
- Pachtvertrag
Es kommt oftmals vor, dass Landwirte keinen Hofnachfolger haben. Sobald sie dann das Renteneintrittsalter erreicht haben, müssen sie ihren Bauernhof verkaufen oder verpachten. In solchen Fällen können Sie mitunter relativ günstig einen kompletten Bauernhof pachten. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.
So pachten Sie einen Bauernhof
- Falls Sie keinen Landwirt persönlich kennen, der seinen Bauernhof verpachten will, können Sie sich auch über Pachtangebote in landwirtschaftlichen Zeitschriften informieren. Es gibt aber auch Makler, die sich auf landwirtschaftliche Immobilien spezialisiert haben.
- Sobald Sie ein entsprechendes Objekt gefunden haben, müssen Sie es sich zunächst genau ansehen. Dabei ist natürlich besonders auf den Zustand der Wohn- und Wirtschaftsgebäude zu achten. Besteht dort ein großer Renovierungsbedarf, müssen Sie im Voraus klären, ob Sie oder der Verpächter die Kosten dafür trägt.
- Über die Bodenqualität der landwirtschaftlichen Nutzflächen sollten Sie sich ebenfalls informieren. Falls der Verpächter Ihnen dazu keine verbindlichen Angaben machen kann, können Sie von einem unabhängigen Institut eine Bodenanalyse durchführen lassen.
- Sollten Ihnen die Felder und die Gebäude zusagen, können Sie mit dem Verpächter einen Pachtvertrag machen. Darin muss genau aufgeführt werden, um welche Immobilien es sich handelt. Für die landwirtschaftlichen Nutzflächen müssen exakte Grundbuchbezeichnungen im Pachtvertrag stehen. Es muss auch eine Regelung darüber getroffen werden, ob der Pächter einzelne Flächen eventuell anders nutzen darf. Das heißt, ob er vielleicht Grünflächen umpflügen und darauf dann Getreide anbauen kann, oder umgekehrt.
- Beim Pachten eines Bauernhofes muss auch geklärt werden, ob die Tiere und die Maschinen ebenfalls vom Pächter übernommen werden können und zu welchen Konditionen dies möglich ist.
- Bei Milchviehbetrieben gibt es noch eine Besonderheit. Der Verpächter kann Ihnen die Milchquoten, die zu dem Bauernhof gehören mit verpachten. Dazu ist aber ein separater Pachtvertrag nötig. Dieser muss zudem vom zuständigen Landwirtschaftsamt genehmigt werden.
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