Was Sie benötigen
- Einkommensteuerbescheid Eltern
- Lohnnachweise
BAföG ermöglicht es Ihnen, auch dann zu studieren, wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ein Studium selbst zu finanzieren. Mit einem Einkommensnachweis belegen Sie Ihre Situation. Maßgebend ist Ihr eigenes Einkommen, falls Sie verheiratet sind, das Ihres Ehepartners, und das Einkommen Ihrer Eltern.
BAföG nur bei Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse
- Das Formblatt 1 des BAföG-Antrags fragt Ihre persönliche wirtschaftliche Situation ab. Auf Seite 3 und 4 müssen Sie Ihre Einkommenssituation belegen.
- Wenn Sie irgendwelche Einnahmen haben (Waisenrente, Minijob, Unfallrente, Mieteinnahmen, Sparzinsen, Unterhaltsleistungen eines früheren Ehegatten, Stipendien), müssen Sie diese offenlegen und einen Einkommensnachweis vorlegen. Legen Sie dazu die betreffende Abrechnung oder den Bewilligungsbescheid oder Ähnliches vor.
- Sind Sie verheiratet, müssen Sie den Einkommensnachweis Ihres Ehepartners vorlegen. Ehepartner sind gegenseitig unterhaltsverpflichtet, sodass sich diese Unterhaltspflicht auf Ihre BAföG-Bewilligung auswirkt.
- Auch Ihre Eltern sind unterhaltspflichtig, soweit Sie eine Berufsausbildung machen oder studieren. Auch sie müssen einen Nachweis über ihr Einkommen führen.
Einkommensnachweis durch Vorlage des Steuerbescheids
- Dazu gibt es das Formblatt 3. Sind beide Elternteile berufstätig, müssen Vater und Mutter jeweils eine eigene Einkommenserklärung auf dem Formblatt 3 abgeben. Ist nur ein Elternteil berufstätig, genügt es, wenn der verdienende Elternteil das Formblatt 3 und der nicht verdienende Elternteil auf Seite 4 in der "Zusatzerklärung für ein Elternteil ohne Einkommen" erklärt, dass er im maßgeblichen Kalenderjahr kein eigenes Einkommen hatte.
- Den Einkommensnachweis führen die Eltern im Idealfall, wenn sie den Einkommensteuerbescheid vorlegen. Maßgebend ist der Steuerbescheid aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem Jahr der Antragstellung. Wenn Sie also im Jahr 2012 BAföG beantragen, sollten die Eltern den Einkommensnachweis in Form des Steuerbescheides des Jahres 2010 vorlegen.
- Gibt es keinen Einkommensteuerbescheid, legen Sie die Lohnabrechnungen oder den Rentenbescheid der Eltern vor. Beziehen Ihre Eltern Sozialleistungen, ist der Bewilligungsbescheid maßgebend.
- Lesen Sie die Erläuterungen zur Einkommenserklärung im Anhang zum Formblatt 3 im Detail durch. Riskieren Sie nicht durch ungenaue, fehlerhafte oder verspätet eingereichte Informationen die verzögerte Sachbearbeitung Ihres BAföG-Antrags.
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