Als Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges sind Sie im Besitz entsprechender Fahrzeugdokumente. Das kann entweder der bis 2005 ausgestellte Fahrzeugschein oder danach die Zulassungsbescheinigung (Teil I) sein.
Autodaten zum Individualisieren von Kraftfahrzeugen
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen unterwegs sind, müssen Sie neben Ihrem Führerschein auch den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen.
- Diese amtliche Urkunde dient als Nachweis über die Zulassung Ihres Fahrzeuges zum Straßenverkehr.
- Der Fahrzeugschein hat die Aufgabe, Ihr Fahrzeug zu individualisieren. Das ermöglicht immer die vom Fahrzeughersteller vergebene Fahrzeug-Identifizierungsnummer (im Volksmund auch Fahrgestellnummer genannt).
- Einmaligkeit und Zuordnungsfähigkeit erlangt Ihr zugelassenes Fahrzeug mit der Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens. Das Kennzeichen kann Ihnen als Halter jederzeit zugeordnet werden.
- Ihr Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung bescheinigt Ihrem Fahrzeug außerdem, dass es die technischen Zulassungsvorschriften (Bauartzulassung) gemäß EU-Richtlinien erfüllt. Weitere Autodaten bestimmen Reifengrößen oder treffen Aussagen zur Kraftstoffart oder zur Achslast.
- Wer der eigentliche Besitzer des Fahrzeuges ist, geht nicht aus einem deutschen Fahrzeugschein und den dort aufgeführten Autodaten hervor. Der Besitzer wird gesondert in der Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) eingetragen.
Angaben aus der Zulassungsbescheinigung für Versicherungsvergleich entnehmen
Als Fahrzeughalter sollten Sie in der Lage sein, einige wichtige Autodaten aus Ihrem Fahrzeugschein zu lesen. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise für das Lesen von Autodaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Auf der Vorderseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie unter B das Datum der Erstzulassung, unter 2.1 die Herstellerschlüsselnummer und unter 2.2 die Typschlüsselnummer.
- Unter dem Buchstaben J ist die Fahrzeugklasse, unter E die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und unter 3 die dazugehörige Prüfziffer dieser Nummer aufgeführt.
- Autodaten zu Marke, Typ/Variante/Version sowie Handelsbezeichnungen lesen Sie in den Punkten D.1, D.2. und D.3.
- Wenn Sie eine Versicherung wechseln wollen, benötigen Sie neben dem Fahrzeugkennzeichen in jedem Fall den vierstelligen Herstellerschlüssel (Punkt 2.1) sowie den dreistelligen Typschlüssel (Punkt 2.2).
- Angaben für die zugelassene Bereifung finden Sie für jeweilige Achse 1 bis 3 unter den Punkten 15.1, 15.2 und 15.3 in der Zulassungsbescheinigung auf der Rückseite.
- Unter Punkt 16 wird die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen, damit der Eigentümer schnell gefunden werden kann.
Extra-Tipp: Wenn Sie die neue Zulassungsbescheinigung in Ihrem Besitz halten, werfen Sie den alten, entwerteten Fahrzeugschein dennoch nicht weg. Im Zweifelsfall können Sie mit den dort enthaltenen Autodaten bei Kontrollen leicht den Nachweis erbringen, dass Sie Ihr Fahrzeug mit den richtigen Reifengrößen ausgestattet haben.
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