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Reifengröße im Fahrzeugschein - welche Abweichungen erlaubt sind

Zulässige Reifengrößen stehen in der EG Übereinstimmungsbescheinigung.
Zulässige Reifengrößen stehen in der EG Übereinstimmungsbescheinigung.
Seit 2005 erhalten Sie bei einer Fahrzeugzulassung anstelle des Fahrzeugscheines und des Kraftfahrzeugbriefes die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Bei Neuzulassungen ist das generell der Fall. Bei einer Ummeldung bereits älterer Fahrzeuge erfolgt ein Dokumentenumtausch. Die im alten Fahrzeugschein eingetragene Reifengröße behält trotz Zulassungsbescheinigung (enthält lediglich eine Eintragung zur Bereifung) weiterhin Gültigkeit.

Wird Ihr Fahrzeugschein aufgrund einer Umschreibung oder auf Ihren Wunsch hin gegen die Zulassungsbescheinigung Teil I umgetauscht, werden Sie feststellen, dass sich der Umfang der Angaben zur zulässigen Reifengröße stark reduziert hat.

Reifengröße im Teil I Zulassungsbescheinigung

  • In Ihren vormaligen Fahrzeugpapieren finden Sie alle zugelassenen Reifendimensionen eingetragen. In der Zulassungsbescheinigung steht lediglich eine Reifendimension. Diese Reifengröße muss nicht einmal mit den bis dato montierten Reifen übereinstimmen.
  • Die infrage kommende Reifendimension finden Sie im neuen Fahrzeugschein unter Punkt 15. eingetragen. Dennoch sind Ihnen in vielen Fällen von der einen Größenangabe abweichende Reifen erlaubt.
  • Melden Sie ein älteres Fahrzeug (zugelassen vor Oktober 2005) um, behalten Sie einfach den alten Fahrzeugschein. Denn dort stehen alle zulässigen Reifendimensionen für Ihr Fahrzeug drin.
  • Bei einem Neuwagen finden Sie die erforderlichen Angaben (Reifen- und Felgendimensionen) in der sogenannten EG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), welche Sie vom jeweiligen Händler erhalten. Sicherheitshalber führen Sie eine Kopie davon im Auto mit.

Erlaubte Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen

  • Der Lastindex des gefahrenen Reifens kann größer sein, als es die Eintragung in den Fahrzeugpapieren aussagt (Beispiel: 76 T, Reifenaufschrift: 77 T).  
  • Das Geschwindigkeitssymbol darf nach oben abweichen. Höherwertiger ist beispielsweise ein V gegenüber einem H.
  • Für Winter-/Ganzjahresreifen gilt, dass der Geschwindigkeitsindex für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten zulässig ist, als es in den Papieren für Sommerreifen eingetragen erscheint.

Tipp: Wenn Sie Reifen mit speziellen Dimensionen aufziehen möchten, wenden Sie sich an einen qualifizierten Reifendienst. Hier erfahren Sie beispielsweise auch, ob nachträglich weitere Reifendimensionen freigegeben wurden oder ob bestimmte Reifen-Räder-Kombinationen zulassungsfähig sind.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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