Einen Rechner im Internet nutzen
- Um sich im Vorfeld zu überlegen, ob Sie als Aufstocker im Sinne der Hartz-4-Gesetze durchgehen können, sollten Sie einen entsprechenden Rechner nutzen. Modelle dafür finden Sie im Internet reichlich.
- Bei dem vorliegenden Rechner werden nun einige persönliche Daten abgefragt, welche Sie mit Ihren Einkommensbescheiden und auch den Unterlagen des Mietvertrags beantworten können.
- Zunächst steht hierbei eine Auskunft über die Bedarfsgemeinschaft selbst an. Beachten Sie, dass eine Wohngemeinschaft nicht als Partnerschaft zählt.
- Im zweiten Schritt werden Ihre monatlichen Mietkosten abgefragt. Hier müssen Sie zwischen Kaltmiete, Heizkosten und Nebenkosten eine Unterscheidung treffen sowie auch zum Warmwasser eine Angabe machen, ob dieses in den Kosten enthalten ist.
- Im weiteren Verlauf folgen Angaben zur Schwangerschaft sowie möglicher Behinderung und schließlich Ihr Einkommen. Dies ist wichtig, um eine Differenz zwischen Grundbedarf und Einkommen zu ermitteln, auf der schließlich der künftige Hartz-4-Betrag fußt.
- Neben Ihrem Einkommen werden auch absetzbare Beträge, z. B. Versicherungen sowie Wohn- und Kindergeld maßgeblich.
- Mit einem abschließenden Klick auf Berechnen sehen Sie in der folgenden Tabelle schließlich die Zusammensetzung Ihrer Daten und unter Anspruch Arbeitslosengeld-II schließlich, ob Sie einen Anspruch haben.
- Als zusätzliche Hinweise finden Sie zu jedem Einstellungspunkt auch noch kleine Informationszeichen, welche Ihnen nähere Details zu den Punkten geben, sofern Sie den Mauszeiger darüber halten.
Nötige Unterlagen als Aufstocker
- Sie sollten sich übere die Gesetze informieren, welche nicht nur alleine für Bezieher vom Arbeitslosengeld-II gelten, sondern auch im Rahmen der Zusatzbezieher.
- Alle Angaben, die Sie in dem Rechner oder einem anderen System für Aufstocker getätigt haben, müssen Sie nachweisen und teils auch im Vorfeld beantragen.
- Fertigen Sie also Kopien von Ihren Kontoauszügen, dem Mietvertrag und dem Arbeitsvertrag an. Dazu kommen dann natürlich auch die absetzbaren Kosten, wie Versicherungsbescheide.
- Weiterhin werden gerade zusätzliche Unterlagen, wie ein Wohngeld-Bescheid, verlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben oder nicht. Hier reicht den Sachbearbeitern der Arge auch eine Ablehnung - aber im Rahmen des Antrags werden die Bearbeiter eben wissen wollen, ob Sie woanders Ansprüche durchsetzen können.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?