Was Sie benötigen
- Hartz-IV-Antragsformular oder
- Antrag auf Wohngeld
- Hausbank
- Girokonto
- Festen Wohnsitz
- Polizeiliche Meldebestätigung
- 1 gültige Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
- Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst unterhalb des Existenzminimums
Rechnen Sie sich mit Hilfe eines Hartz-IV- und eines Wohngeldrechners im Internet aus, welche der beiden Zuschüsse für Sie vorteilhafter ist. Sie erkennen damit auch, ob Sie überhaupt einen Anspruch haben.
Als Geringverdiener ALG II beantragen
- Wenn Sie sich als Geringverdiener für die Transferleistung ALG II entscheiden, stellen Sie bei der Arbeitsagentur in Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf ALG II. Sie müssen dafür sehr viele Formulare beifügen, über die Sie die Leistungsabteilung informiert.
- Wichtig: Die Kosten für Strom müssen Sie von Ihrem ergänzenden Regelsatz bezahlen.
- Besorgen Sie für sich selbst und Ihre Angehörigen eine polizeiliche Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate).
- Vom Vermieter benötigen Sie eine Bestätigung über die Höhe der Miete und der Nebenkosten sowie den Mietvertrag, sofern vorhanden.
- Weisen Sie über die Abrechnungen Ihres Energieversorgers die Kosten für Strom und Heizung nach.
- Kalkulieren Sie ca. 3 - 4 Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrages ein.
- Bitten Sie die Arbeitsagentur für die Bearbeitungszeit um einen Vorschuss, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht. Bitten Sie die Arbeitsagentur alternativ um die Ausstellung von Lebensmittelgutscheinen. Diese werden dann von Ihrem ALG II, das Sie nach ca. 3 - 4 Wochen erhalten, abgezogen.
Wohngeld-Zuschuss beantragen
- Rufen Sie bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt an und erkundigen Sie sich genau nach allen notwendigen Unterlagen, die Sie als Geringverdiener einreichen müssen.
- Stellen Sie bitte einen Antrag auf Wohngeld bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt.
- Die Bearbeitungszeit ist von Stadt zu Stadt und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich (ca. 2 - 6 Monate).
- Legen Sie dem Wohnungsamt einen Mietvertrag, eine gültige Meldebestätigung, Ihren Arbeitsvertrag, einen Nachweis über Ihre Strom- und Heizkosten sowie das ausgefüllte Antragsformular vor.
- Je nach Familiensituation können auch weitere Formulare, z.B. über den Kindergeldbezug, nötig sein.
- Vermeiden Sie ständige Anrufe bei dem Wohnungsamt bezüglich des Standes Ihres Wohngeldantrages. Dies verärgert die Beamten und beschleunigt in keinster Weise die Wohngeldantrag-Bearbeitung.
- In Großstädten dauert die Bearbeitung bis zu 6 Monaten, gedulden Sie sich bitte ein wenig.
- Falls Sie ein ausländischer Mitbürger sind, benötigen Sie auch den Nachweis über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Dies klären Sie mit der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Schwerbehinderte können in bestimmten wenigen Fällen ein erhöhtes Wohngeld erhalten. Informieren Sie sich darüber bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt.
Als Geringverdiener dauerhaft einen Zuschuss vom Staat erhalten
- Stellen Sie rechtzeitig, d.h., zwei Monate vorher, Ihren Folgeantrag auf ALG II oder auf Wohngeld.
- Downloaden Sie sich die Formulare aus dem Internet oder lassen Sie sie sich von der Behörde zusenden bzw. holen Sie die Formulare ab, wenn Sie Ihnen nicht zugesandt werden.
- Beachten Sie, dass nach einer gewissen Bezugsdauer - diese können unterschiedlich sein für die verschiedenen Transferleistungsarten - der Anspruch auch für Geringverdiener in fester Anstellung automatisch ausläuft. Werden Sie also aktiv und kümmern Sie sich rechtzeitig um die Folgeanträge.
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