Was Sie benötigen
- Einkommensnachweis
- Antrag auf Wohngeld
- Mietvertrag
Anspruchsberechtigung auf Wohngeld
- Jede Person, die ein eigenes Einkommen hat, das jedoch nicht zum Bezahlen einer angemessenen Wohnung ausreicht, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld. Zu den angemessenen Wohnungen zählen nicht nur Mietwohnungen, sondern auch auch Eigentumswohnungen. Aus diesem Grund wird das Wohngeld unterteilt in Mietzuschuss und Lastenzuschuss.
- Von einem Anspruch auf Wohngeld sind die Personen ausgeschlossen, die Transferleistungen (zum Beispiel Hartz IV, ALG 2 usw.) erhalten, in dem das Wohngeld bereits eingerechnet ist.
- Detaillierte Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Den Mietzuschuss bei ALG 1 beantragen
- Wohngeld wird nur gewährt, wenn Sie diesen beantragen. Nachdem das Wohngeld in der Regel vom Landratsamt bearbeitet wird, erhalten Sie den entsprechenden Antrag entweder bei Ihrer Gemeinde oder direkt beim Landratsamt.
- Dieser Antrag umfasst mehrere Seiten und muss sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
- In diesem Antrag werden nicht nur die Einkommensverhältnisse von Ihnen, sondern ebenfalls von allen Haushaltsmitgliedern abgefragt. Auch nach dem Versterben von Haushaltsangehörigen (in den letzten 12 Monaten) kann gefragt werden.
- Ebenfalls werden alle weiteren Situationen erfragt: Betreuen Sie Familienmitglieder? Welche Leistungen werden von weiteren Haushaltsmitgliedern bezogen?
- Zusätzlich zum Einkommen müssen noch alle Vermögenswerte aufgeführt werden.
- Zum Schluss müssen Sie noch umfassende Angaben zum Objekt machen, für das Sie Wohngeld beantragen möchten. Hierunter fallen nicht nur die Größe der Wohnung bzw. Haus, sondern auch alle Kosten, die verursacht werden. Diese Kosten (Müllabfuhr, Strom, Wasser usw.) müssen separat eingetragen werden.
- Sobald Sie diesen komplizierten Antrag ausgefüllt haben, müssen Sie alle vorhandenen Beweispapiere beiliegen. Darunter fallen alle Einkommensnachweise sowie zum Beispiel der Mietvertrag.
Weiterlesen:
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