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AU-Bescheinigung per Mail schicken? - Wissenswertes zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Inhaltsverzeichnis

Leider genügt eine Vorlage der AU nur per E-Mail nicht.
Leider genügt eine Vorlage der AU nur per E-Mail nicht.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz AU) per Post an den Arbeitgeber zu senden, ist eine Sache, die viele Arbeitnehmer sich gern ersparen würden, schließlich kann die AU auch per E-Mail versandt werden. Oder etwa nicht?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient zum Nachweis der Tatsache, dass ein Arbeitnehmer infolge Krankheit nicht in der Lage ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Oft stellt sich die Frage, ob es nicht ausreichend ist, dem Arbeitgeber diese Bescheinigung per E-Mail zukommen zu lassen. Leider ist dies nicht ganz so unproblematisch, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte, denn die Bescheinigung dient nicht nur zum Nachweis der eigentlichen Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hängt davon ab, dass der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur sofortigen Unterrichtung des Arbeitgebers nachgekommen ist. Dabei muss der Arbeitgeber umgehend nach Bekanntwerden der Erkrankung über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit unterrichtet werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selber ist spätestens am vierten Tag der Erkrankung im Original vorzulegen, wobei der Arbeitgeber auch einen früheren Nachweis verlangen kann.

Die Bescheinigung kann nach Rückkehr vorgelegt werden

  • Ist der Arbeitgeber kulant, wird er sich in der Regel damit einverstanden erklären, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Genesung mit zur Arbeit bringt.
  • Doch Vorsicht: Sie haben als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein solches Entgegenkommen! Sprechen Sie das weitere Vorgehen daher unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber ab und sorgen Sie im Zweifel dafür, dass die Bescheinigung entweder auf dem Postweg oder aber auch durch einen Verwandten umgehend dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

E-Mail statt Post?

  • Auch hier gilt: Der Arbeitgeber entscheidet. In vielen Betrieben ist es mittlerweile üblich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per E-Mail einzureichen und das Original dann nach Rückkehr vorzulegen.
  • Hier ist zu empfehlen, sich den Eingang der E-Mail kurz bestätigen zu lassen und auch jeden Fall gleich nach Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit das Original einzureichen.
  • Eine reine Vorlage per E-Mail genügt jedoch nicht, die Bescheinigung muss immer auch im Original überreicht werden.
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