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Attest vom Arzt korrekt beim Arbeitsgeber abgeben

Der Arbeitgeber hat ein recht auf ein Attest.
Der Arbeitgeber hat ein recht auf ein Attest.
Ein ärztliches Attest muss dem Arbeitgeber immer dann vorgelegt werden, wenn Sie mehr als drei Tage lang arbeitsunfähig sind. Sollte das Attest vom Arzt zu spät oder gar nicht eingereicht werden, droht im schlimmsten Fall die Kündigung.

Was Sie benötigen

  • Arzt
  • Attest bzw. Krankmeldung

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen der Arbeit fern bleiben, dann müssen Sie dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, um so Ihr Fehlen zu entschuldigen. Jedoch brauchen Sie erst am dritten Tag Ihres Fehlens ein Attest vorzulegen, außer in Ihrem Arbeitsvertrag ist dies anders geregelt


Ein Attest vom Arzt beim Arbeitgeber vorlegen

  • Das Attest sollten Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens aber bis zum dritten Tag nach dem Fehlen, zukommen lassen. Sie sollten sich unbedingt an diese Frist halten und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am besten sofort beim Arbeitgeber einreichen, um einer Abmahnung oder Ähnlichem vorzubeugen.
    Rückwirkend können Sie kein Attest bekommen, denn im Höchstfall kann der Arzt Sie nur bis zu einem Tag rückwirkend krankschreiben.
  • Sobald Sie aber wissen, dass Sie nicht zur Arbeit erscheinen können, sind Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Dazu reicht es vollkommen aus, wenn Sie telefonisch auf der Arbeitsstelle bescheid sagen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen können. Danach sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich Ihre Arbeitsunfähigkeit von diesem bescheinigen lassen.
  • Auf dem Attest steht nicht nur das Datum, an dem die Erkrankung festgestellt wurde, sondern auch das voraussichtlich Datum, ab wann Sie wieder gesund sein werden und zur Arbeit erscheinen können. Falls es Ihnen zu dem genannten Datum gesundheitlich nicht besser geht, müssen Sie sich erneut ein Attest vom Arzt holen und dieses sofort dem Arbeitgeber vorlegen. Sollten Sie sich vor dem genannten Zeitpunkt wieder gesund fühlen und sind in der Lage zur Arbeit zu gehen, dann müssen Sie sich hierfür keine Bescheinigung vom Arzt holen, denn ein Gesundschreiben gibt es nicht.


Für den Fall, dass Sie das Attest vom Arzt nicht rechtzeitig vorlegen, kann der Arbeitgeber Ihnen sogar eine Abmahnung, im schlimmsten Fall aber auch die Kündigung aussprechen.

helpster.de Autor:in
Alexandra Muders
Alexandra MudersAlexandra liebt ihr Haus mit Garten, in dem sie mit ihrer Familie und Haustieren lebt. Mit ihrem grünen Daumen und einem Auge fürs Detail im Haushalt, teilt sie bei uns ihre umfassenden Kenntnisse und bietet praktische Tipps.
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