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Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen - das sollten Sie beachten

Der Amtsarzt entscheidet über die Arbeitsunfähigkeitsrente.
Der Amtsarzt entscheidet über die Arbeitsunfähigkeitsrente.
Sie wollen Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, sollten Sie die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen.

Sie möchten Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen

  • Wenn Sie aus körperlichen oder geistigen Gründen Ihre Arbeit nicht mehr verrichten können, sollten Sie die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen, wobei mit der Arbeitsunfähigkeitsrente die Erwerbsunfähigkeitsrente gemeint ist. Mittlerweile wurde die reine Berufsunfähigkeitsrente ersatzlos gestrichen, mit der Sie in früheren Jahren immer noch für einen anderen Beruf umgeschult werden konnten.
  • Wenn Sie nach verschiedenen ärztlichen Untersuchungen Ihre Arbeitsunfähigkeitsrente bescheinigt bekommen, sind Sie ab dem angegebenen Datum Frührentner oder Rentner im Vorruhestand und dürfen ab sofort nur noch bis zu 450,- Euro hinzuverdienen. Doch bis dahin ist es zunächst ein schwerer Weg, welcher nur über mehrere Untersuchungen zu erreichen ist.

Vorerkrankungen sind hilfreich

  • Wenn Sie die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen möchten, müssen Sie dies erstmals bei Ihrer Krankenkasse machen. Dort erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie zu Ihrem Hausarzt gehen müssen, denn dieser ist für den medizinischen Dienst der erste Ansprechpartner. Sind Sie aufgrund von bereits bestehenden schwerwiegenden Erkrankungen bereits bei verschiedenen Spezialärzten in Behandlung, so ist dies für das Beantragen der Arbeitsunfähigkeitsrente von erheblichem Vorteil.
  • Des Weiteren sollten Sie, wenn Sie bereits über einen langen Zeitraum bei einem Orthopäden in Behandlung sind, für die Arbeitsunfähigkeitsrente einen Orthopäden aufsuchen, welcher auch Gutachten für den Rentenversicherungsträger erstellt, denn ein zweiter Arzt ist immer von Vorteil.
  • Das gleiche gilt für die Behandlung beim Neurologen. Darf Ihr Neurologe, welcher in der Regel auch Psychiater ist, Gutachten erstellen, so können Sie zwar einen anderen Neurologen heranziehen. Wenn Ihr Neurologe Ihnen versichert, dass sein Gutachten für Sie positiv ausfällt, so wird sein Gutachten in der Regel dem medizinischen Dienst als Beweis reichen.
  • Zudem kann es sein, dass der Medizinische Dienst Sie in Ihrer gewohnten Umgebung aufsuchen wird, um sich selbst ein Bild über Ihren Zustand zu machen. Dann sollten Sie etwas schauspielerisches Talent beweisen und auf keinen Fall all das machen, weswegen Sie die Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen. Ein wenig stärkere Schmerzen darzustellen ist oft hilfreich.
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