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Arbeitslosengeld und Minijob sinnvoll ergänzen - so gehen Sie vor

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Mit Minijob und Arbeitslosengeld neu starten
Mit Minijob und Arbeitslosengeld neu starten
Wer Arbeitslosengeld erhält, der hat finanzielle Einschränkungen zu dulden. Auch ein Minijob bringt nicht viel Geld, aber vielleicht ist gerade dieser Minijob der Eintritt in eine neue Beschäftigung auf lange Sicht. Doch Vorsicht, der Gesetzgeber hat seine Hand auf Ihr Arbeitslosengeld

Bei Arbeitslosengeld 1 ist eine Nebenbeschäftigung nicht möglich

  • Wenn Sie arbeitslos geworden sind und Arbeitslosengeld 1 beziehen, ist Ihnen eine Aufstockung durch einen Minijob nicht gestattet.
  • Der Gesetzgeber hat dies verfügt, damit die Betroffenen den gesamten Arbeitsmarkt im vollen Umfang zur Verfügung stehen. Auch soll verhindert werden, dass durch Nebeneinnahmen eines Minijobs das Arbeitslosengeld so aufgestockt wird, dass man sich um keine sozialversicherungspflichtige Arbeit bemüht.
  • Es bringt auch nichts, wenn Sie trotzdem einen Minijob annehmen und ihm der Agentur für Arbeit unterschlagen. Kommt es raus, wird Ihnen Ihr Arbeitslosengeld gekürzt und nach Prüfung kommen evtl. noch gerichtliche Maßnahmen auf Sie zu.
  • Nun bieten Unternehmen gerade Minijobs als Prüfstein für eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung an. Sollten Sie sich mit großen Schritten dem Arbeitslosengeld 2 nähern und sich eine Gelegenheit bieten, durch einen Minijob ins Berufsleben zurückzukehren, besprechen Sie dieses Vorhaben mit Ihrem Betreuer von der Agentur für Arbeit.
  • Niemand kann von Ihnen erwarten, dass Sie mit 400 € monatlich leben können. Deshalb gibt es Möglichkeiten, diesen Betrag  aufstocken zu lassen, dass Sie normal leben können und sozial abgesichert sind.

Lassen Sie sich von der Agentur für Arbeit eingehend beraten, man wird die Beschäftigung auf deren Sinn überprüfen und dann entscheiden.

Für Hartz IV kann ein Minijob sinnvoll sein

  • Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld 2 beziehen, ist Ihnen gestattet, einen Zusatzverdienst bis zu 165,- € nachzugehen. So gesehen bringt Ihnen der Minijob nicht allzu viel Mehreinkommen.
  • Doch bedenken Sie, dass dieser Minijob der Eintritt in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle werden kann. Gerade in der Gastronomie bedient man sich gerne mit dieser Vorgehensweise, aber auch andere Branchen prüfen so die weitere Zusammenarbeit.
  • Da Sie Bezieher des Arbeitslosengelds 2 sind und somit weiter krankenversichert entstehen Ihnen keine weiteren Einschränkungen.

Mit Arbeitslosengeld 2 und Minijob in eine Vollbeschäftigung - Hinweise

Sollten Sie durch einen  Minijob vom Arbeitslosengeld 2 in eine Vollzeitstelle kommen können, ist die Zeit sicher gut investiert.

  • Sie sollten aber bei Ihrem Arbeitgeber festlegen, ab wann Sie in eine Vollzeitstelle eintreten können. Am besten ist es, dass dieser Zeitraum schriftlich festgehalten wird.
  • Leider gibt es viele schwarze Schafe unter den Firmen, die durch die Minijobs billige Arbeitskräfte beschäftigen und sich so vor den Sozialabgaben drücken.  
  • Gefällt Ihnen die Arbeit an sich, doch Sie befinden sich seitens der Zusagen des Arbeitgebers in einer Grauzone, nutzen Sie diese Zeit, um sich bei anderen Unternehmen zu bewerben. Die Personalabteilungen sehen an Ihrem Lebenslauf, dass Sie trotz Arbeitslosengeld 2 weiter im Berufsleben stehen und ernsthaft eine Beschäftigung suchen.
  • Da Sie in einem Minijob tätig sind, weiß man, dass Sie den Faden zur Arbeit nicht verloren haben. Dadurch werden Sie bei der einen oder anderen Firma positiv auffallen und zum Vorstellungsgespräch geladen werden.
  • Sinnvoll eingesetzt kann ein Minijob trotz Verluste beim Arbeitslosengeld Gewinn bringen.

Es handelt sich bei diesem Artikel um keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung.

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