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Antrag auf Höhergruppierung stellen - so geht's

Eine Höhegruppierung erfolgt nur auf Antrag.
Eine Höhegruppierung erfolgt nur auf Antrag.
Viele Angestellte der Länder haben die seit 1. Januar 2012 umgesetzten Ergebnisse der Tarifrunde 2011 nicht mitbekommen. Zu diesem Termin trat die neue Entgeltordnung TV-L in Kraft. Die Besonderheit ist, dass Sie erst einen Antrag auf Höhergruppierung stellen müssen, Sie werden nicht automatisch neu eingruppiert.

Hintergründe für den Antrag auf Höhergruppierung

  • Mit Einführung des TV-L im November 2006 wurden die komplizierten BAT-Tarife abgeschafft. Damit auch das kaum durchschaubare Geflecht von Aufstiegen und Zulagen. Neueinstellungen wurden in der Vergütungsgruppe eingestuft, die der entsprechenden Einstiegsgruppe laut BAT entsprach.
  • In den vergangenen 6 Jahren sind die Entgelte für Angestellte, die nach BAT entlohnt werden, deutlich gestiegen, weil diese im Rahmen dieses Tarifs je nach (Dienst)alter aufgestiegen sind bzw. Zulagen erhielten. Demzufolge sind die Angestellten, die nach der TV-L entlohnt wurden, benachteiligt worden.
  • Im Rahmen der Tarifverhandlungen wurde eine Vereinbarung getroffen, dass Beschäftigte in den Tarifgruppen 2 bis 8 in höhere Gruppen aufsteigen können, als Ausgleich für die entgangenen Aufstiegsmöglichkeiten nach BAT.
  • Da es aber ganz stark auf den Einzelfall ankommt, ob die Höhergruppierung sich positiv auswirkt oder nicht, werden die Beschäftigten nicht automatisch neuen Gruppen zu geordnet, sondern müssen einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.

Das sollten Sie beachten

  • Sofern Sie nach November 2006 und vor dem 1.1.2012 eingestellt worden sind, können Sie zu dem Personenkreis gehören. Ferner müssen Sie nach der TV-L besoldet werden und in den Tarifgruppen 2-8 eingestuft worden sein. Wenn das auf Sie zutrifft, sollten Sie prüfen, ob es für Sie sinnvoll ist, in eine höhere Tarifgruppe eingeordnet zu werden.
  • Wenn Sie Erzieher/in besonders mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten, Heilpädagoge/in und Kinderpfleger/in sind, sollten Sie sich mit der Möglichkeit vertaut machen. Aber auch für andere Beschäftigte, die nach der TV-L entlohnt werden, kommt eine Höhergruppierung infrage. Sollten Sie aber Lehrer/in sein, so betrifft Sie die Möglichkeit der Höhergruppierung in sofern nicht, weil die Entgeltverordnung nicht auch für Lehrkräfte gilt. Aber die (TdL) Tarifgemeinschaft deutscher Länder enthält ähnliche Richtlinien.
  • Da die Überleitung von den BAT-Tarifen zur TV-L teilweise unterschiedlichen Regelungen unterlag, kann es sein, dass Sie sog. Besitzstände haben, also Vergünstigungen, die Ihnen bei einer Höhergruppierung verloren gehen. Aus diesem Grund sollten Sie sich fachlich beraten lassen, ob die Neueinstufung für Sie von Vorteil ist.
  • Den Antrag auf die höhere Einstufung können Sie noch bis zu zum 31.12.2012 stellen, also lassen Sie sich mit der Klärung nicht zu viel Zeit. Nach dem Termin bleiben Sie in der Tarifgruppe, in der Sie sind, eine neue Einstufung ist dann nur noch möglich, wenn Sie einen neuen Vertrag unterschreiben müssen, zum Beispiel wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.
  • Den Antrag können Sie formlos beim jeweiligen Arbeitgeber stellen, viele Institutionen haben aber auch vorformulierte Anträge, die Sie im Internet finden können. Je nach Art Ihrer jetzigen Einstufung müssen Sie eine detaillierte Stellenbeschreibung abgeben, diese können Sie aber auch Verlangen auch nachreichen.
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