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Höhergruppierung nach dem TVöD - Hinweise

Im öffentlichen Dienst wird nach Tarif gezahlt.
Im öffentlichen Dienst wird nach Tarif gezahlt.
Als Beschäftige im öffentlichen Dienst können Sie Ihr Gehalt in der Regel nicht frei mit Ihrem Dienstherrn verhandeln, sondern sind an die Vorgaben beispielsweise des TVöD gebunden. Bei einem Antrag auf Höhergruppierung sollten Sie das Risiko im Auge haben, dass eine gerichtliche Überprüfung der Eingruppierung dann auch zu einem sehr viel schlechteren Ergebnis führen kann.

Im TVöD wie auch im TV-L, also dem Tarifwerk für die Länder, gilt der Grundsatz der Tarifautomatik. Das heißt, dass Ihr Dienstherr nicht entscheidet, wie er sie eingruppiert, sondern dass er nur die Eingruppierung feststellt, die sich aufgrund der Regelungen des TVöDs ergibt.

Eine Höhergruppierung beantragen

  • Die Eingruppierung richtet sich grundsätzlich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Tätigkeit, die nicht nur vorübergehend auszuüben ist. Je höher bzw. "wertvoller" die Tätigkeit bewertet ist, desto mehr Geld gibt es. 
  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre auszuübende Tätigkeit eigentlich einer höheren Vergütungsgruppe entspricht als derjenigen, die Ihr Arbeitgeber festgestellt hat, dann überlegen Sie womöglich, eine Höhergruppierung zu erreichen. Hierbei sollten Sie allerdings einige Stolperfallen beachten.
  • Zunächst sollten Sie die Ausschlussfrist des § 37 TVöD beachten. Denn hiernach verfallen alle Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis, die nicht innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten geltend gemacht werden. Sie müssen Ihren Anspruch auf eine höhere Vergütung daher deutlich formulieren, aus Nachweisgründen sollten Sie dies zudem schriftlich tun.
  • Auch sollten Sie beachten, dass - kommt es im Konfliktfall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung - der Streit für Sie auch nach hinten losgehen kann. Denn ein Arbeitsgericht wird nicht nur prüfen, ob die von Ihnen auszuübende Tätigkeit in einer höheren Vergütungsgruppe eingruppiert ist, sondern fängt quasi mit der Prüfung bei der "Basis"-Vergütungsgruppe an. Dies kann im Endeffekt dazu führen, dass es Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber bescheinigt, dass Ihre auszuübende Tätigkeit eigentlich in eine viel niedrigere Vergütungsgruppe gehört.

Was im TVöD für die Eingruppierung unbeachtlich ist

  • Eine sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage sollten Sie sehr sorgfältig vorbereiten. Insbesondere gibt es Dinge, die für die Eingruppierung völlig irrelevant sind, obwohl sie vielleicht auf den ersten Blick dafür wichtig erscheinen.
  • Hierzu gehört beispielsweise die Besoldung eines mit einer ähnlichen Tätigkeit betrauten Beamten. Die Höhe seiner Besoldung ist völlig unmaßgeblich für die Eingruppierung eines Angestellten, weil hier eine unterschiedliche Systematik zugrunde liegt.
  • Auch kommt es nicht darauf an, was vielleicht Ihr Vorgänger auf der Stelle verdient hat. Denn dessen Tätigkeit kann im Einzelnen gerade anders gestaltet gewesen sein.
  • Vielmehr müssen Sie dem Gericht so schlüssig wie möglich darlegen können, inwiefern die von Ihnen auszuübende Tätigkeit - also insbesondere die einzelnen Arbeitsvorgänge - die von Ihnen erstrebte Eingruppierung rechtfertigt.

Wer nach dem TVöD bezahlt wird, strebt bisweilen nach einer Höhergruppierung. Diese zu erreichen, kann jedoch im Einzelfall sehr schwierig sein. 

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