Was Sie benötigen
- Antrag
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag
Die Mindestrente sichert den Unterhalt
- Wer sein Leben lang nur auf Staatskosten gelebt hat und bislang nichts anderes außer Sozialamt und Hartz IV kannte, hat auch keinen Anspruch auf eine Rente, welche weit über seinen bisherigen Einkünften liegt. Jedoch gibt es glücklicherweise auch Menschen, welche über mehrere Jahre gearbeitet haben, und im Rentenalter selbst über eine Rente verfügen können. Doch oftmals reicht diese eigene Rente nicht, um den Lebensunterhalt ohne staatliche Beihilfe zu bestreiten.
- Oft reicht die Rente gerade einmal, um das tägliche Essen zu kaufen. Diese Leute sind zwar recht genügsam, doch haben sie oftmals kaum noch Geld für die Miete. Sie versuchen zwar, so lange wie möglich ohne fremde Hilfe auszukommen, doch zu irgendeinem Zeitpunkt fangen auch sie an zu resignieren und suchen sich beim Thema Mindestrente Hilfe beim Sozialamt.
Für Mindestrente einen Antrag stellen
- Diese staatliche Hilfe, welche für alle Menschen in Deutschland gewährt wird, deren eigenes Einkommen zur Bewältigung ihres Lebensunterhaltes nicht ausreichend ist, nennt man Grundsicherung. Sie ist vergleichbar mit einer Mindestrente und wird durch das örtliche Sozialamt gewährt.
- Um diese Grundsicherung, deren Höhe mit dem Regelsatz von Hartz IV übereinstimmt, zu bekommen, muss der Antragsteller all seine Einkommen offenlegen. Wichtig für die Bewilligung eines solchen Antrags ist zudem noch die Zahl der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, deren Einkommen und die Höhe der Miete.
- Wer diese Grundsicherung bzw. Mindestrente beantragt, sollte die notwendigen Papiere schnellstmöglich mit den Nachweisen vorlegen, da die Grundsicherung erst ab dem Zeitpunkt gewährt wird, an dem der Antrag gestellt wird. Wer in der Mitte eines Monats diesen Antrag stellt, bekommt erst zum 1. des nächsten Monats die volle Grundsicherung.
- Ein weiterer Nachteil für die Bezieher dieser staatlichen Mindestrente liegt in der Tatsache, dass diese Personen keine geringfügige Tätigkeit annehmen können, da ihnen diese Einkünfte in voller Höhe als Einkommen angerechnet werden.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?