Erst wenn Sie einen Antrag für vermögenswirksame Leistungen stellen, wird Ihr Arbeitgeber oder eine Bank bestimmte Geldleistungen für Sie anlegen.
Staatliche Förderung vermögenswirksamer Leistungen auf Antrag
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Ihr Arbeitgeber auf schriftliches Verlangen Ihrerseits einen Vertrag abschließen muss, der die vermögenswirksame Anlage von Lohnteilen zum Ziel hat. Auch für Bausparverträge und Fondsanlagen bestehen in ähnlicher Form staatliche Fördermöglichkeiten.
- Eine Förderung vermögenswirksamer Leistungen ist nur dann möglich, wenn Sie die Art der vermögenswirksamen Anlage und ein dafür bestimmtes Institut oder Unternehmen frei wählen konnten.
- Der Zuschuss, den Sie vom Staat bekommen, wird in Zukunft variieren. Das betrifft die Höhe der Förderung und auch die Einkommensgrenzen (Stand 2012 – Ledige 20.000 Euro, Verheiratete 40.000 Euro).
- Auch wenn der Gesetzgeber die Grenzen ab 2013 möglicherweise verschiebt, am grundsätzlichen Verfahren wird sich für Sie nichts ändern.
Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage erst nach Ablauf einer Sperrfrist
Sie erhalten von Ihrem Anlageinstitut in jedem Fall nach Ablauf eines Kalenderjahres eine sogenannte Anlage VL. Diese füllen Sie aus und fügen sie Ihrer Einkommensteuererklärung bei.
- In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie die Anlage VL einige Zeit nach der Abgabe Ihrer Steuererklärung erhalten.
- Seit 2007 haben Sie die Möglichkeit, die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage für vergangene Jahre (bis zu 4 Jahre) rückwirkend zu beantragen. Die vier Jahre beziehen sich auf das Ausstellungsjahr der jeweiligen Anlage VL. Beispielsweise können Sie die Festsetzung Ihrer Arbeitnehmersparzulage für die Jahre 2007 bis einschließlich 2011 im Jahr 2012 beantragen.
- Ihren Antrag für die Arbeitnehmersparzulage reichen Sie beim Finanzamt mit dem gleichen Vordruck der jeweiligen Einkommenssteuererklärung ein.
- Sie erhalten die Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt nicht mit der Einkommensteuer ausgezahlt.
- Auch wenn normalerweise die Festsetzung Ihrer Arbeitnehmersparzulage zusammen mit der Einkommensteuer erfolgt, geht der Auszahlungsbetrag an das entsprechende Kreditinstitut, die Bausparkasse oder den Arbeitgeber, wo Sie den konkreten Anlagevertrag abgeschlossen haben.
Antrag zur Festsetzung beim Finanzamt stellen
- Besorgen Sie sich bei Ihrem Finanzamt einen Antrag für die Einkommensteuererklärung.
- Auf der ersten Seite kreuzen Sie “Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage” an.
- Legen Sie Ihrer Einkommenssteuererklärung die Anlage VL (Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen) Ihres Sparpartners (Bank, Bausparkasse, Arbeitgeber) bei.
- Bei mehreren Sparplänen über vermögenswirksame Leistungen geben Sie in der Anlage N an, wie viele Sie einreichen.
- Die entsprechende Anzahl an Bescheinigungen legen Sie Ihrer Steuererklärung bei.
In jedem Fall steht Ihrer Anlageform die Sparzulage erst nach Ablauf der geltenden Sperrfrist zu. Wann eine Sperrfrist für Ihre vermögenswirksamen Leistungen eine tatsächliche Förderung erlaubt, sehen Sie immer auf der Anlage VL.
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