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Institutsschlüssel für Arbeitnehmersparzulage angeben - so geht's

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung.
Aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder spezieller einzelvertraglicher Regelungen sind viele Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen zu gewähren. Zusätzlich gibt es für Arbeitnehmer mit der Arbeitnehmersparzulage eine zusätzliche staatliche Förderung. Bestimmte staatlich geförderte Anlagen unterliegen einer Sperrfrist. Damit das Finanzamt eine Bearbeitung der Arbeitnehmer-Sparzulage vornehmen kann, benötigt es den jeweiligen Institutsschlüssel.

Den "Institutsschlüssel für die Arbeitnehmersparzulage" erhalten Bankinstitute und Sparkassen von der Zentralstelle der Bundesländer beim Technischen Finanzamt Berlin.

Technisches Finanzamt Berlin - Vergabestelle für Institutsschlüssel 

  • Das jeweilige Anlageinstitut beziehungsweise Arbeitgeber, welches mit dem Arbeitnehmer den Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen hat, muss diesen Institutsschlüssel beim Technischen Finanzamt anfordern.
  • Bei der Anforderung müssen unter anderem Name und Anschrift des jeweiligen Kreditinstituts, Arbeitgebers oder Unternehmens sowie die Bankverbindung für die Überweisung der Arbeitnehmersparzulage angegeben werden.
  • Der Institutsschlüssel ist lediglich bei den Anlagearten erforderlich, für die der Gesetzgeber eine Sperrfrist vorsieht. Sperrfristen entfallen beispielsweise bei Anlagen zum Wohnungsbau beziehungsweise für den erstmaligen Anteilserwerb an Bau- und Wohnungsgenossenschaften. 

Für Feststellung der Arbeitnehmersparzulage Einkommenssteuererklärung abgeben

  • Die Arbeitnehmersparzulage erhält das Anlageinstitut in einer Summe von Ihrem Finanzamt, wenn eine bestimmte Sperrfrist (in der Regel 7 Jahre) abgelaufen ist.
  • Sie müssen jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, damit das Finanzamt die Höhe der Sparzulage festsetzen kann. Ihr zuständiges Finanzamt verlangt für den Fall, dass Sie zulagenberechtigt sind, für die Bearbeitung den Institutsschlüssel.
  • Sie erhalten in der Regel von Ihrem Anlageinstitut einen jährlichen Kontoauszug mit einer "Bescheinigung vermögenswirksame Leistungen". Auf diesem Schriftstück finden Sie den Schlüssel. 

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen bei einem bestimmten Bankinstitut angelegt haben, lautet der Institutsschlüssel beispielsweise für die DekaBank 1036564, für die Bausparkasse Schwäbisch Hall ist das die Nummer 1006924.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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