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Anregung einer Betreuung - Informatives

Betreuer werden oft für alte oder kranke Menschen bestellt.
Betreuer werden oft für alte oder kranke Menschen bestellt.
Die Anregung einer Betreuung ist die Möglichkeit, das Gericht darüber zu informieren, dass Sie der Meinung sind, dass eine andere Person entsprechende Hilfestellung benötigt. Dies können Sie auf verschiedene Arten tun.

Eine Betreuung wird dann notwendig, wenn eine volljährige Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten teilweise oder sogar gänzlich selbst zu bewältigen. Dies geschieht meist aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen.

Antrag auf Betreuung einreichen - so geht's

  • Die einfachste Möglichkeit, eine Betreuung anzuregen, ist es, direkt zum zuständigen Amtsgericht zu gehen, um dort in der Betreuungsabteilung vorstellig zu werden. Dort können Sie nun vorsprechen und der Antrag wird vor Ort aufgenommen.
  • Außerdem ist es auch möglich, direkt einen Antrag schriftlich zu formulieren, um diesen beim Betreuungsgericht abzugeben oder ihn per Post zu versenden.
  • Eine weitere Variante wäre, einen vorgefertigten Antrag aus dem Internet herunterzuladen, um diesen einfach auszufüllen und dem Gericht zukommen zu lassen.

Dies geschieht nach der Anregung - Überblick

  • Um über die eingereichte Anregung zu entscheiden, benötigt das Gericht ein entsprechendes Attest des Hausarztes. In bestimmten Fällen wird die Hinzuziehung eines Gutachters vom Gericht angeordnet, der eine Empfehlung für oder gegen den Antrag ausspricht.
  • Sofern die zu betreuende Person noch geistig in der Lage dazu ist, wird mit dieser zusammen festgelegt, welche Aufgaben der Betreuer übernehmen soll. Es werden auch nur die Aufgaben übertragen, die notwendig sind. Alles, was der Betreuer tut, muss mit dem Betreuten abgesprochen und in dessen Sinne sein.
  • Sofern die zu betreuende Person nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, werden die Aufgabenkreise auch ohne dessen Zustimmung festgelegt.
  • Es können sowohl Freunde als auch Familienangehörige die Betreuer-Funktion übernehmen. Außerdem gibt es die gesetzlichen Betreuer, die diesen Beruf ausüben und dieses Amt übernehmen.
  • Die Bezahlung der Betreuer erfolgt - wenn finanziell möglich - aus dem Vermögen des Betreuten. Sofern kein Vermögen vorhanden ist, werden die Kosten vom Staat getragen.

Die Anregung einer Betreuung bedeutet nicht - so wie früher bei der Entmündigung -, dass die betreute Person alle ihre Rechte verliert. Betreute sind weiterhin - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - geschäftsfähig und handeln eigenverantwortlich.

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