Betreuer als staatliche Fürsorge
- Ein gerichtlicher Betreuer kommt dann ins Spiel, wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
- In solchen Fällen bestellt das Betreuungsgericht, das zum Amtsgericht gehört, einen Betreuer.
- Betroffene, die noch dazu in der Lage sind, können selbst den Antrag auf einen gerichtlichen Betreuer stellen. In allen anderen Fällen können Dritte einen Betreuer beantragen.
- Behörden wie der Allgemeine Soziale Dienst, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden geben Betroffenen dazu Hinweise und Hilfe.
- Diese Betreuung wird beim ersten Mal auf ein halbes Jahr beschränkt. Danach wird entschieden, ob die Betreuung dauerhaft bleibt. Nach sieben Jahren muss die Einrichtung der Betreuung noch einmal überprüft werden.
Gerichtlicher Betreuer werden
- Grundsätzlich kann jeder Mensch Betreuer werden. Soweit es noch möglich ist, können die Betroffenen selbst festlegen, wer sie betreuen soll und wer nicht.
- In allen anderen Fällen fungieren ehrenamtliche Mitglieder von Betreuungsvereinen, Rechtsanwälte oder Berufsbetreuer als gerichtliche Betreuer.
- Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung zum Betreuer. Bewerber müssen lediglich nachweisen, dass sie die psychiatrisch-physiologischen und rechtlichen Grundlagen für dieses Berufsbild mitbringen.
- Interessierte bewerben sich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Anschreiben) bei der Betreuungsbehörde. Nach dem persönlichen Gespräch wird der Bewerber bei Eignung vom Gericht zum gerichtlichen Betreuer bestellt.
- Ein gerichtlicher Betreuer muss neben sozialen Kompetenzen außerdem die Bereitschaft zur ständigen Fortbildung mitbringen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.
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