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Anrede Notar - Wissenswertes zur Erwähnung von Berufsbezeichnungen in Briefen

Die korrekte Anrede eines Notares ist sehr wichtig.
Die korrekte Anrede eines Notares ist sehr wichtig.
Sie möchten einen Brief schreiben und wissen nicht, wie Sie die Anrede eines Notares formulieren sollen? Kein Problem, denn hier erfahren Sie Wissenswertes zu der Erwähnung von Berufsbezeichnungen in Briefen und was Sie sonst noch darüber wissen sollten.

Allgemeine Informationen zum Notar

  • Unter einem Notar versteht man eine juristische Person, die dafür zuständig ist, Urkunden und Rechtsgeschäfte aller Art zu beglaubigen. Ebenfalls beglaubigt er einfache Unterschriften unter Verträgen, Testamenten und vieles mehr.
  • Die hauptsächlichen Rechtsgebiete, in denen ein Notar tätig ist, sind beispielsweise das Grundstücksrecht, das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht und das Familienrecht. Hierbei berät der Notar seine Kunden zu Eheverträgen, Testamenten, Grundstücksübertragungen und Vaterschaftsanerkennungen.
  • Bei der Erstellung von beglaubigten Verträgen, Kopien oder Urkunden, ist es wichtig, dass jeder Beteiligte in diesen Schriftstücken aufgeführt ist. Es muss vor dem Namen eine Anrede stehen, sodass daraus hervorgeht, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Dies kann nur mithilfe der Anrede festgestellt werden. Der Notar selbst wird auch mit Notar oder Notarin angesprochen.

Tipps zum Formulieren der Anrede in Briefen

  • Die Anrede eines Notars sollte immer seine Berufsbezeichnung beinhalten, da er eine juristische Person ist. Genauso verhält sich dies mit Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten. Dies gilt allerdings nur in Geschäftsbriefen oder förmlichen Anschreiben.
  • Im persönlichen Gespräch oder bei einer Begrüßung dürfen Sie den Notar ohne seine Berufsbezeichnung ansprechen. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie einen eventuellen akademischen Grad nicht verschweigen. Diesen setzen Sie vor den Nachnamen. In Briefen sollte dieser ebenfalls vertreten sein. Allerdings steht dort vor dem Titel noch die Berufsbezeichnung.
  • In einem offiziellen Anschreiben sollten als Erstes Notar, dann Herr, dann der akademische Grad und zuletzt der vollständige Name stehen. Die gleiche Vorgehensweise der Anrede verwenden Sie bei einer Notarin. Sollten Sie nicht sicher sein, informieren Sie sich besser nach dem kompletten Namen. Es werden ebenfalls alle Vornamen aufgezählt. Dies gehört bei Juristen zum guten Ton.
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