Rechtsfolgen beachten und Anonymverfügung nicht bezahlen
- Begehen Sie einen Verkehrsverstoß in Österreich, so wird Ihnen nach ca. sechs bis acht Wochen eine Anonymverfügung zugestellt. Anonymverfügungen werden dem Fahrzeughalter zugestellt, weil angenommen wird, dass der Halter den Täter kennt oder leicht herausfinden kann, wer gefahren ist.
- Nachdem Sie die Anonymverfügung erhalten haben, sollten Sie bestimmen, wer an dem fraglichen Termin gefahren ist. Fragen Sie hierzu Ihre Familienmitglieder.
- Haben Sie nun herausgefunden, wer gefahren ist, sollte diese Person den Betrag innerhalb von vier Wochen begleichen. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung kann die Strafe bis zu 220 Euro betragen. Nachdem der Betrag gezahlt wurde, wird das Verfahren eingestellt, es wird keine Lenkererhebung durchgeführt und Sie bekommen keine Vormerkung in die Strafkartei.
- Wollen Sie die Anonymverfügung nicht bezahlen, so tritt sie nach Ablauf der vierwöchigen Frist außer Kraft und die Lenkererhebung wird ausgeforscht. Die nächste Rechtsfolge ist dann ein Verwaltungsstrafverfahren. Wer die Anonymverfügung nicht bezahlen will, sollte sich unbedingt die Widerrufsbelehrung durchlesen und dann rechtfertigende Angaben machen. Schicken Sie anschließend die Stellungnahme zurück an die Behörde.
Es ist Ihnen abzuraten, nicht auf die Anonymverfügung zu reagieren; Sie sollten unbedingt entweder Widerspruch einlegen oder die Summe innerhalb von vier Wochen begleichen.
Wissenswertes über die Anonymverfügung
- Beachten Sie, dass eine Anonymverfügung eine Sanktionsmöglichkeit ist, bei der Verwaltungsübertretungen gem. § 49 a Verwaltungsstrafgesetzt geahndet werden.
- Eine Anonymverfügung ist eine Verfügung, bei der der Täter, der den Verstoß begangen hat, bis zur Bezahlung anonym bleibt. Sie sollten wissen, dass bei einer Anonymverfügung die Gefährdung der Interessen nicht so schwerwiegend ist, sonst wäre eine Ausforschung des Täters erforderlich.
- Wer die Anonymverfügung nicht bezahlen will, sollte Widerspruch einlegen. Wollen Sie keine Rechtfertigung abgeben und nicht bezahlen, so wird ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Sie eingeleitet.
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