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AfA für Computer - so berechnen Sie die Abschreibung

Deutsche Gesetzbücher zum Steuergesetz und Arbeitsrecht
Deutsche Gesetzbücher zum Steuergesetz und Arbeitsrecht © Susann_von_Wolffersdorff / Pixelio
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, einen Computer von der Steuer abzusetzen. Die Art der Abschreibung hängt auch davon ab, ob Sie in einem Arbeitnehmerverhältnis stehen oder selbstständig sind. Ist Letzteres der Fall können Sie die AfA anwenden oder je nach Einkaufspreis direkt den vollen Nettopreis im Einkaufsjahr absetzen.

Was ist die AfA

  • Die AfA-Tabelle ist eine Abkürzung für "Absetzung für Abnutzung". Sie gehört zum deutschen Steuerrecht und regelt die verschiedenen Möglichkeiten einer Absetzung von Materialien und Gütern, die ein Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler für seinen Betrieb benötigt.
  • Die Abschreibemöglichkeiten werden vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht.
  • Dabei gibt es genaue gesetzliche Regelungen, über wie viele Jahre und in welcher Höhe das beruflich benötigte Material, das können auch Computer oder Fahrzeuge sein, von der Steuer abgesetzt werden darf.
  • Derartige Materialien nennt man auch Anlagegüter. Die benötigten Tabellen und Formulare findet man in den elektronischen Steuererklärungen der Elster. Diese müssen also online ausgefüllt und direkt an das Finanzamt verschickt werden.
  • Wie diese ausgefüllt werden müssen, finden Sie online in den offiziellen Anleitungen bei den unterschiedlichen Finanzbehörden. Natürlich können Sie auch Ihren Steuerberater dafür beauftragen.

Abschreibung für einen Computer

  • Sind Sie in einem Arbeitnehmerverhältnis, müssen Sie sich nicht um eine AfA kümmern. Sie können ihn einfach in voller Höhe steuerlich absetzen, solange Sie Ihren PC nicht für eine nebenberufliche selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit benötigen.
  • Sind Sie jedoch selbstständig tätig, müssen Sie nicht unbedingt Ihr Anlagegut über mehrere Jahre abschreiben.
  • Denn wenn Ihr Computer einen bestimmten Nettopreis nicht übersteigt, können Sie diesen komplett in dem Kaufjahr bei Ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie natürlich nur den Nettopreis anwenden und die Steuern extra angeben. Der aktuelle Grenzwert liegt bei 410 Euro ohne Umsatzsteuer, die noch zu addieren wäre. Deshalb nennt diesen kleineren Wert auch Geringes Wirtschaftsgut, also GWG.
  • Ist der Nettopreis Ihrer Anschaffung teurer, müssen Sie ihn über einen längeren Zeitraum abschreiben. Der aktuelle Abschreibungszeitrum beträgt 3 Jahre. Das heißt, Sie müssen den Wert dritteln. Kostet der Computer zum Beispiel 600 Euro, könnten Sie jedes Jahr 200 Euro absetzen. Im ersten Jahr der Anschaffung ist jedoch nur der anteilige Wert anzurechnen. Das bedeutet, wenn Sie das Anlagegut erst im Oktober kaufen, dürfen Sie nur 3/12 (3 von 12 Monaten) von den 200 Euro absetzen.

(Stand: November 2012)

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