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Abschreibung vom Kühlschrank - so geht's für den Büro-Kühlschrank

Kühlschrank bis 410 Euro im Jahr der Anschaffung voll absetzen.
Kühlschrank bis 410 Euro im Jahr der Anschaffung voll absetzen.
Ein Kühlschrank stellt unter Umständen ein geringwertiges Wirtschaftsgut dar, welches einen Sonderstatus im Steuerrecht einnimmt. Die steuerliche Absetzbarkeit und Abschreibung von GWG ist durch das seit Anfang 2010 geltende Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums geregelt.

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) überhaupt? GWG zeichnen sich durch einige wesentliche Merkmale aus. Die Anschaffungskosten von GWG betragen höchstens 1.000 Euro. Es handelt sich zudem um bewegliche Wirtschaftsgüter. Es kann dem Anlagevermögen zugerechnet werden. GWG verfügen über selbstständige Nutzbarkeit.

Anschaffung und Abschreibung vom Büro-Kühlschrank  

Unternehmer haben seit 2010 zwei Wahlmöglichkeiten hinsichtlich einer Behandlung von GWG.

  • Bei einer ersten Variante liegen die Anschaffungskosten eines beweglichen, selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgutes, wie zum Beispiel Bürokühlschrank, nicht über 410 Euro netto.
  • Dieser Büro-Kühlschrank kann in diesem Fall im Jahr des Kaufes voll abgeschrieben werden. Der Unternehmer darf auch auf die Vollabschreibung verzichten. Daraus folgt dann, dass der Kühlschrank über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben ist.
  • Bei der zweiten Wahlvariante werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150 Euro netto (beispielsweise ein gebrauchter Kühlschrank) sofort abgeschrieben.
  • Liegen die Anschaffungskosten für einen Kühlschrank zwischen 150 und 1.000 Euro, wird er in den Sammelposten des Steuerjahres aufgenommen. Die Abschreibung erfolgt gleichmäßig über 5 Jahre.  

Wahlrecht gilt immer für alle im Wirtschaftsjahr erworbenen Gegenstände einheitlich

  • Der Unternehmer kann das Wahlrecht nicht für einzeln erworbene Gegenstände ausüben. Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle in einem Jahr angeschafften Gegenstände. 
  • Die Grenzen für die Anschaffungskosten von 150, 410 und 1.000 Euro sind immer Nettobeträge. Diese Grenzwerte haben auch Gültigkeit für Kleinunternehmer und alle weiteren, nicht vorsteuerabzugsberechtigten Selbstständigen.

Abschreibungsregelungen erstrecken sich auf alle für berufliche oder betriebliche Zwecke angeschafften Wirtschaftsgüter. Neben einem Kühlschrank für das Büro kann auch ein Pkw, Computer oder ein Handy hinsichtlich der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Beim Bundesfinanzministerium werden die amtlichen Tabellen (AfA-Tabelle) zur Abschreibung beweglicher und fester Wirtschaftsgüter geführt.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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