Was Sie benötigen
- Einliegerwohnung
- Mieter
Als Käufer oder als Bauherr einer Immobilie haben Sie keine Möglichkeit mehr, eine Abschreibung für das Grundstück in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber hat nämlich die Eigenheimzulage, die früher für viele Bauherren die Motivation für den Bau oder den Kauf einer eigenen Immobilie war, in 2006 ersatzlos gestrichen. Dennoch haben Sie Möglichkeit, eine Abschreibung für Ihr Grundstück dennoch in Anspruch zu nehmen. Sie müssen nur wissen wie.
Die Abschreibung gibt es nur für vermietete Objekte
- Voraussetzung, eine Abschreibung für ein Grundstück zu beanspruchen, ist, dass Sie Ihre Immobilie vermieten und Mieterträge vereinnahmen. Bauen oder kaufen Sie ein ausschließlich selbst genutztes Objekt, bleibt Ihnen jegliche Abschreibung verwehrt.
- Dies bedeutet für Sie: Sie müssen Ihr selbst genutztes Objekt mit einer Einliegerwohnung ausstatten. Der Anteil der Herstellung- und Anschaffungskosten, der auf die Einliegerwohnung entfällt, bildet die Grundlage für Ihre Abschreibung. Haben Sie Kinder, können Sie die Einliegerwohnung an Ihr Kind vermieten. Auch die Vermietung an Ihre Eltern oder ein Elternteil kommt in Betracht.
- Nutzen Sie das Objekt überhaupt nicht selbst, handelt es sich um ein reines Mietobjekt, für das die Abschreibung auf jeden Fall maßgebend ist.
- Die Abschreibung für ein Grundstück kann linear oder degressiv erfolgen. Beachten Sie die Unterschiede.
Grundstück linear oder degressiv abschreiben
- Die lineare Abschreibung erfolgt über 50 Jahre mit 2 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihres Objekts. Können Sie also beispielsweise 100.000 € Kosten geltend machen, reduziert sich Ihre Einkommensteuerlast jedes Jahr 50 Jahre lang um 2000 €.
- Die degressive Abschreibung kommt nur in Betracht, wenn Sie Bauherr sind und selbst bauen. Kaufen Sie das Objekt vom Bauunternehmer, müssen Sie es im Jahr der Fertigstellung kaufen. Danach sind Sie ausschließlich auf die lineare Abschreibung angewiesen. Der degressive Abschreibungssatz beträgt in den ersten zehn Jahren 4 %, danach acht Jahre lang 2,5 % und 32 Jahre 1,25 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten Ihres Objekts, insgesamt also ebenfalls 50 Jahre.
Wer jung baut, schreibt besser degressiv ab
- Die Entscheidung für die lineare oder die degressive Abschreibung richten Sie danach aus, ob Sie anfangs möglichst viel Einkommensteuern sparen möchten. Ist dies der Fall, reduzieren Sie bei Anschaffungs- und Herstellungskosten von beispielsweise 100.000 € Ihre Einkommensteuerlast acht Jahre lang um jeweils 4000 €. So profitieren Sie in jungen Jahren von einer erheblichen Einkommenssteuerersparnis und können Ihre Immobilie leichter finanzieren.
- Beachten Sie, dass Sie im Notarvertrag den Gebäudewert und den Grundstückswert getrennt ausweisen. Die Abschreibung erfasst nämlich nur die Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Gebäude, nicht aber die des Grundstücks.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?