Der Grundfreibetrag zur Existenzsicherung
Der Grundfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der für alle Erwerbstätigen das Existenzminimum absichern soll. Es handelt sich dabei um eine festgelegte Einkommensgrenze, bis zu der keine Steuern auf das Einkommen anfallen. Dieser jährlich steuerfreie Einkommensbetrag wird von Jahr zu Jahr nach oben hin angepasst. Ehepaare, die zusammen veranlagt sind dürfen den doppelten Grundfreibetrag in Anspruch nehmen.
Der Grundfreibetrag für Singles liegt in diesem Jahr bei 10.908 €, für Ehepaare bei 21.816 €. Für das kommende Jahr 2024 wird er für Singles auf 11.604 € und für Ehepaare auf 23.208 € erhöht. Bis zu diesen Beträgen zahlen Erwerbstätige Steuern auf ihr Einkommen. Den Grundfreibetrag können grundsätzlich alle Menschen in Anspruch nehmen, Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende und auch Rentner.
Zum Einkommen zählen neben Löhnen aus nicht-selbstständiger Arbeit auch Gewinne bei Selbstständigen sowie weitere Einnahmen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Zinsen aus Aktiengeschäften oder Mieteinnahmen. All diese Einkünfte werden für den Grundfreibetrag kumuliert.
Für jeden Euro, der dann über dem Grundfreibetrag liegt, werden dann Steuern fällig. Dies kann dann eine Lohnsteuer oder Einkommensteuer sein, aber auch andere Steuern fallen dann für die übersteigenden Beträge an. Hierbei kommen gegebenenfalls die Kirchensteuer und der Solidaritätsbeitrag infrage.
In welcher Höhe muss man Steuern zahlen?
Je nach Höhe der eigenen Einkünfte und der individuellen Steuerklasse fällt auch die Höhe der Steuern unterschiedlich aus. Im aktuellen Jahr 2023 fällt also bis zu einem Einkommen von 10.908 € keine Steuer an. Zwischen 10.909 € und 62.809 € steigt dann der Steuersatz von 14 Prozent bis zu 42 Prozent. Danach bleibt er bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 € bei 42 Prozent. Erst bei darüber liegenden Einkommen greift der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent.
In Deutschland existiert ein sogenannter Grundfreibetrag für den keine Steuern auf ein Einkommen anfallen. Erst bei Überschreiten des Grundbetrages werden Steuern fällig. Die Höhe der Steuern bemisst sich immer nach der Höhe des Einkommens und der persönlichen Steuerklasse.
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