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Geburtsurkunde erstellen lassen - so geht's

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Jetzt braucht es eine Geburtsurkunde.
Jetzt braucht es eine Geburtsurkunde. © Lisa_Schwarz / Pixelio
Wenn ein Kind geboren wird, bekommt es eine Geburtsurkunde, diese müssen Sie erstellen lassen, das geht nicht automatisch. Sie müssen einiges dabei beachten.

Was Sie benötigen

  • Verschieden je nach Fall:
  • Ausweisdokumente der Eltern
  • Erklärung der Eltern (Nachname)
  • Geburtsurkunde der Eltern

Geburtsurkunde nach einer Geburt beantragen

Grundlage für das Erstellen einer Geburtsurkunde ist der § 19 des Personenstandsgesetzes (PStG). Diese Tatsache zeigt Ihnen, dass die Urkunde beim Standesamt zu erstellen ist.

  • Laut diesem Gesetz müssen Sie innerhalb einer Woche nach der Geburt des Kindes dieses bei dem Standesamt des Bezirks anmelden, in dem es geboren wurde. Wenn Sie aus Köln sind, das Kind aber im Urlaub auf Sylt geboren wird, müssen Sie es dort anmelden.
  • Zu der Anmeldung sind Sie verpflichtet, wenn Sie ein sorgeberechtigter Elternteil sind. Sollten Sie dies nicht können, kann jede Person, die bei der Geburt anwesend war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist, die Anzeige vornehmen.
  • Die Anzeige der Geburt des Kindes können Sie mündlich bei dem Standesamt vorbringen.

Angaben zum Erstellen der Urkunde

  • Zum Erstellen der Geburtsurkunde müssen Sie alle Vornamen des Kindes und den Nachnamen des Kindes angeben. Außerdem müssen Sie noch das Geschlecht, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Kindes nennen.
  • Auch über den Namen der Mutter müssen Sie Auskunft geben, es werden der vollständige Name inklusive Geburtsnamen sowie das Geburtsdatum und der Wohnort verlangt.
  • Bezüglich des Vaters kann es Probleme beim Erstellen der Geburtsurkunde geben, denn Sie müssen Belege (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Bei nicht ehelichen Geburten kann auch ein Anerkenntnis des Vaters verlangt werden.
  • Bei der Wahl des Vornamens sind Sie ziemlich frei, aber diese können vom Standesbeamten auch ablehnt werden. Wenn Sie Ihre Tochter zum Beispiel "Schande" nennen möchten, werden Sie diesen Namen wegen Verunglimpfung des Kindes nicht wählen dürfen.
  • Der Nachnahme des Kindes ist natürlich nicht frei wählbar. Haben die Eltern einen gemeinsamen Namen, dann kommt dieser in die Geburtsurkunde des Kindes, im anderen Fall müssen Sie zum Erstellen der Urkunde eine schriftliche gemeinsame Erklärung abgeben, welcher Name verwendet werden soll. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, dann trägt das Kind dessen Namen. Achtung: Die genannte Erklärung ist bindend für weitere Kinder der gleichen Eltern.
  • Sie können es ablehnen, dass in der Geburtsurkunde eine Konfession eingetragen wird.

Probleme mit Namen beim Erstellen der Geburtsurkunde

  • Bei der Wahl des Vornamens müssen Sie berücksichtigen, dass dieser das Geschlecht des Kindes erkennen lässt. Da auch Kurzformen von Namen möglich sind, kann das zu einem Problem werden, denn "Toni" kann eine Kurzform von Anton oder Antonia sein.
  • Wählen Sie bei Namen, die kein Geschlecht erkennen lassen, einen zweiten Namen, der eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen ist, dann bekommen Sie keine Probleme, wenn Sie die Geburtsurkunde erstellen lassen. Maria ist nicht geeignet, um das Geschlecht zu bezeichnen, denn dieser Name ist sowohl für Männer als für Frauen als zweiter Vorname gebräuchlich.
  • Sofern Sie sich mit dem Beamten nicht über den Namen einigen können, haben Sie die Möglichkeit, den Namen auch innerhalb eines Monats nachzureichen. Auch steht Ihnen der Klageweg über das Amtsgericht offen, wenn der von Ihnen gewünschte Name nicht in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll.
  • Sollte es ein Problem geben, dass Sie sich bei unterschiedlichen Nachnamen nicht einigen können, müssen Sie das vor dem Familiengericht klären lassen. Dieses entscheidet, wer allein über den Nachnamen entscheiden darf.
  • Der Standesbeamte ist verpflichtet, Sie in dieser Hinsicht der Namensgebung zu beraten, besonders wenn es dadurch Probleme beim Erstellen der Geburtsurkunde gibt.
  • Achten Sie, wenn Sie die Geburtsurkunde erstellen lassen, auch auf die gewünschte Schreibweise des Namens. Es gibt zum Beispiel einen Vornamen "Hans-Peter" oder zwei Vornamen "Hans" und "Peter". Denken Sie daran, dass die Namen, die beim Erstellen der Geburtsurkunde verwendet werden, bindend sind für den Rest des Lebens vom Kind. Nur in begründeten Ausnahmen kann das später geändert werden, ein vergessener Bindestrich gehört mit Sicherheit nicht zu diesen Ausnahmen, eine spätere Geschlechtsumwandlung schon.

Meistens gibt es kein Problem, wenn Sie eine Geburtsurkunde erstellen lassen, aber es gab schon Fälle, in denen erst nach Jahren über den Eintrag des Kindsnamens entschieden werden konnte.

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