Für was die Pflegeversicherung aufkommt
- Ein Pflegeheim kann bis zu mehreren Tausend Euro pro Monat kosten. Dass diese Kosten nicht von der Rente des Pflegebedürftigen abgedeckt werden kann, scheint völlig logisch.
- Aber auch die Pflegeversicherung übernimmt nicht alle Kosten, die im Pflegeheim anfallen. So werden lediglich die reinen Pflegekosten übernommen.
- Die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung (Nahrungsmittel) werden von der Pflegeversicherung nicht übernommen.
Diese beiden Tatsachen verdeutlichen, weshalb es zu Zuzahlungen für Angehörige überhaupt erst kommen kann, wenn diese in ein Pflegeheim müssen.
Pflegeheim - wer eine Zuzahlung für Angehörige leisten muss
Nun kommt noch die Panik hinzu, dass jeder Angehörige für jeden Angehörigen Zuzahlungen leisten muss. Dies ist aber nicht richtig. Denn laut Gesetz müssen die nachstehenden Fakten zutreffen:
- Sie müssen mit dem Angehörigen, der ins Pflegeheim kommt, in gerader Linie verwandt sein. Dies bedeutet, es muss sich um Ihre Eltern oder um Ihre Großeltern handeln. Geschwister, die seitlich mit Ihnen verwandt sind, kommen nicht infrage.
- Das Vermögen der Angehörigen muss zuerst verbraucht werden, bevor Sie als Angehöriger zu Zuzahlungen verpflichtet werden können.
- Sollte Ihr Angehöriger innerhalb der letzten zehn Jahre ein großes Vermögen verschenkt haben, dann könnte dies sogar zuerst wieder zurückgefordert werden, bevor Sie zu einer Zuzahlung verpflichtet werden.
- Eine Zuzahlung zum Pflegeheim müssen Sie aber auch nur dann leisten, wenn Ihr Einkommen ausreichend hoch ist. Hier wird der sogenannte Selbstbehalt berücksichtigt. Dieser Selbstbehalt definiert das Geld, das Ihnen selbst pro Monat zur eigenen Versorgung verbleiben muss.
- Aber auch Ihre Kinder und Ihr Ehepartner können mit einem weiteren Selbstbehalt berücksichtigt werden. Dies definiert im Grunde genommen, dass Sie nur dann zu einer Zuzahlung verpflichtet werden können, wenn Sie in der Tat über ein hohes Einkommen verfügen.
- Zudem gibt es die staatliche Grundsicherung, die Ihren Angehörigen eventuell zusteht. Sollte dies der Fall sein, dann müssen Sie grundsätzlich keine Zuzahlung zum Pflegeheim Ihrer Angehörigen leisten.
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