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Elternunterhalt für das Pflegeheim - Kosten bewältigen

Inhaltsverzeichnis

Elternunterhalt lässt sich aufbringen.
Elternunterhalt lässt sich aufbringen.
Wenn Vater oder Mutter ins Pflegeheim müssen, geschieht es immer wieder, dass die Kinder für die Kosten zum Teil aufkommen müssen, denn prinzipiell sind sie zum Elternunterhalt verpflichtet. Aber der Gesetzgeber sieht vor, dass trotz Pflegeheim und Elternunterhalt auch die Kinder ein Auskommen haben.

Was Sie benötigen

  • Sozialgesetze

Elternunterhalt und Familienselbstbehalt

  • Grundsätzlich sind Sie nach § 1601 BGB verpflichtet, Elternunterhalt zu zahlen, wenn diese bedürftig sind und Sie dazu in der Lage sind, dies zu tun.
  • Die Bedürftigkeit der Eltern wird über das Sozialamt festgestellt. Wenn die Eltern oder ein Elternteil ins Pflegeheim kommen und diese die Kosten für den Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, übernimmt das Sozialamt diese Kosten. Die Bedürftigkeit steht somit ohne Zweifel.
  • Das Sozialamt kann Sie in Regress nehmen und wird dies auch tun, wenn Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Unterhalt für die Eltern im Pflegeheim

Bevor Sie für Ihre Eltern im Pflegeheim etwas zahlen müssen, wird geprüft, ob Sie dazu in der Lage sind.

  • Es stehen Ihnen recht hohe Freibeträge zu, die Sie von Ihrem Einkommen abziehen können. Ihr Mindestselbstbehalt als Kind gegenüber einem Elternteil beläuft sich auf 1.400 €, für Ihren Gatten auf weitere 1.050 € monatlich, zusammen sind das 2.450 € Einkommen, die Sie als Einnahmen haben können, ohne dass Sie Unterhalt zahlen müssen.
  • Wenn Sie außerdem Unterhalt für Kinder und/oder Expartner leisten müssen, so können Sie diesen auch absetzen. Ebenso müssen Kreditraten, Darlehensverbindlichkeiten, Beiträge für die eigene Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen zusätzlich berücksichtigt werden, auch Kosten für Vereinsmitgliedschaften, Kinderbetreuung und vieles mehr.
  • Da die Sozialämter im Fall, dass ein Elternteil im Pflegeheim ist, häufig nur pauschale Abzüge als Selbstbehalt anrechnen, lohnt es sich, wenn Sie Ihre konkreten Lebensumstände und die Kosten dafür genau aufschlüsseln. Bescheide des Sozialamtes über Elternunterhalt, wenn diese im Pflegeheim sind, müssen Sie immer genau prüfen.
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