Seit 1996 gibt es das Gesetz zur Altersteilzeit (ATZ). Ältere Arbeitnehmer (55 Jahre und älter) können sich auf den Ruhestand langfristig vorbereiten. Mit dem Ende der Teilzeitregelung sollte im Idealfall die Zahlung der Altersrente beginnen.
Altersteilzeit - Förderung der Bundesagentur für Arbeit endet
- Altersteilzeitarbeit wird seit Beginn des Jahres 2010 nicht mehr durch das Arbeitsamt gefördert. Das Gesetz an sich gilt jedoch weiter. Unternehmer und Gewerkschaften haben sich schon seit jeher ohne Zuzahlungen der Bundesagentur für Arbeit auf Regelungen für ältere Arbeitnehmer einigen können.
- In Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen bestimmter Branchen finden sich entsprechende Vorgaben zu dieser speziellen Teilzeitarbeit im Alter. Die geförderte Altersteilzeitarbeit wurde sowieso nur von weniger als einem Viertel der Betreffenden in Anspruch genommen.
- Das Altersteilzeitgesetz erlaubt den Arbeitnehmern bei halber Arbeitszeit 70 Prozent vom Gehalt und mehr verdienen. Dazu werden bisherige Rentenversicherungsbeträge bis mindestens 80 Prozent gezahlt.
- Unter bestimmten Voraussetzungen konnten sich Arbeitgeber den Erhöhungsbetrag von mindestens 20 Prozent sowie zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag 31.12.2009) ersetzen lassen.
Zuverdienst - Nebenbeschäftigung beim Arbeitgeber anzeigen
- Wenn ein Mitarbeiter in ATZ geht, stellt sich die Frage nach einem eventuellen Nebenjob und dem dabei erzielten Verdienst. Bei einer durch das Arbeitsamt geförderten Altersteilzeitarbeit ist der höchstmögliche Zuverdienst auf 400 Euro begrenzt.
- In den Verträgen mit dem Arbeitgeber werden sich immer Regelungen zu einer erlaubten geringfügigen Beschäftigung finden. Sollten Sie mehr verdienen, geht Ihrem Chef die Förderung durch die Bundesagentur verloren. Melden Sie einen zu hohen Zuverdienst nicht beim Arbeitgeber, kann er Sie in Regress nehmen.
- Anders sieht das aus, wenn Sie aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages ohne Arbeitsagentur einer Nebenbeschäftigung in ATZ nachgehen.
- Eine Nebenbeschäftigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber anzeigen und gegebenenfalls eine Erlaubnis einholen. Diese darf nicht im Wettbewerb zur derzeitigen oder früheren Hauptbeschäftigung stehen.
Übrigens die meisten Arbeitnehmer (rund 90 Prozent) wählen das Blockmodell als Form der Altersteilzeit. In der ersten Hälfte (Arbeitsphase) arbeiten Sie zum reduzierten Gehalt Vollzeit. In der Freistellungsphase sind Sie bei weiter laufender Gehaltszahlung von der Arbeit freigestellt.
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