Was genau versteht man unter der Zusammen- bzw. Einzelveranlagung?
Die Frage, ob man seine Steuererklärung zusammen oder einzeln veranlagen sollte, beschäftigt viele Menschen. Doch bevor darauf eingegangen werden kann, muss erst einmal geklärt werden, was man genau unter einer Zusammen- bzw. Einzelveranlagung versteht.
Unter einer Zusammenveranlagung wird verstanden, dass Ehepaare ihre Steuererklärungen gemeinsam abgeben. Das bedeutet, dass das gemeinsame Einkommen versteuert wird und auch alle gemeinsamen Ausgaben berücksichtigt werden.
Bei der Einzelveranlagung hingegen gibt jeder Ehepartner eine separate Steuererklärung ab und wird individuell versteuert. Die einseitige Einzelveranlagung kann beantragt werden, wenn ein Ehepartner keine oder nur geringe Einkünfte hat. In diesem Fall werden die Einkünfte des anderen Ehepartners alleine versteuert. Die Steuer wird dann entsprechend nach den Progressionsstufen des Alleinverdieners berechnet. Das kann dazu führen, dass insgesamt weniger Steuern gezahlt werden müssen.
Die Veranlagung kann grundsätzlich einmal pro Steuerjahr gewechselt werden. Um von Einzelveranlagung auf Zusammenveranlagung oder umgekehrt zu wechseln, muss ein entsprechender Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Um dies zu tun, können Sie entweder einen formlosen Antrag einreichen oder ein entsprechendes Formular verwenden, das Sie entweder online herunterladen oder direkt beim Finanzamt erhalten können.
In Ihrem Antrag müssen Sie angeben, welche Änderung der Veranlagung Sie wünschen, z. B. von der Einzelveranlagung zur Zusammenveranlagung oder umgekehrt. Sie sollten auch alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise beifügen, die Ihre Änderung begründen.
Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, wird das Finanzamt diesen prüfen und den Bescheid über die geänderte Veranlagung an Sie senden.
Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen auch zu einer persönlichen Beratung oder weiteren Nachfragen seitens des Finanzamts kommen kann.
Welche Veranlagung wann die bessere ist
Welche Veranlagung die beste Wahl ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wenn beide Ehepartner ein ähnliches Einkommen haben, kann es sinnvoll sein, eine Zusammenveranlagung durchzuführen. Dadurch können beide von den steuerlichen Vorteilen einer niedrigeren Steuerprogression profitieren. Zudem können gemeinsame Ausgaben wie beispielsweise Kinderbetreuungskosten gemeinsam geltend gemacht werden, was zu einer Steuereinsparung führen kann.
Jedoch gibt es auch Situationen, in denen eine Einzelveranlagung vorteilhafter sein kann. Wenn zum Beispiel ein Ehepartner ein erheblich höheres Einkommen hat als der andere, könnte eine Einzelveranlagung dazu führen, dass der höher verdienende Partner in eine niedrigere Steuerklasse rutscht und somit weniger Steuern zahlen muss. Auch mögliche negative steuerliche Effekte, wie zum Beispiel der Verlust von Kinderfreibeträgen oder der Alleinverdiener-Entlastungsbetrag, können bei einer Einzelveranlagung vermieden werden.
Ein weiterer Punkt, der bei der Entscheidung für eine Zusammen- oder Einzelveranlagung berücksichtigt werden sollte, sind Verlustvorträge. Wenn ein Ehepartner Verluste aus vorherigen Jahren hat und diese mit dem aktuellen Einkommen verrechnet werden können, ist eine Einzelveranlagung von Vorteil. Denn in einer Zusammenveranlagung würden die Verluste mit dem Einkommen des Partners verrechnet und somit eventuell verloren gehen.
Die Entscheidung für die richtige Veranlagung hängt somit von vielen individuellen Faktoren ab und sollte gut überlegt sein. Es empfiehlt sich, vorab eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um die beste Variante für die eigene Situation zu finden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Zusammenveranlagung vor allem dann sinnvoll ist, wenn beide Ehepartner ein ähnliches Einkommen haben oder gemeinsame Ausgaben geltend gemacht werden sollen. Bei großen Einkommensunterschieden kann eine Einzelveranlagung jedoch vorteilhafter sein, um die Steuerlast zu optimieren.
Es gibt keine pauschale Lösung, sondern jeder Fall sollte individuell betrachtet werden.
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