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Zong-Abo kündigen - so funktioniert's

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Forschen Sie nach, wer Rechnungen stellt.
Forschen Sie nach, wer Rechnungen stellt.
Was genau ist ein Zong-Abo? Warum werden Ihnen unter dem Namen Zong-Abo monatlich 4,99 € Ihrer Mobilfunkrechnung belastet? Fragen Sie sich das auch? Nun, Zong ist 2000 durch einen David Marcus ins Leben gerufen worden, der als persönliche Spezialgebiete Technologie, Consumer Internet und Payments angibt. Zong sieht sich unterstützend zur Schweizer Firma Echovox, die, nach eigenen Angaben, seit 2000 weltweit Schnittstellen für mobile Technologien bereitstellt und geschäftspartnerschaftliche Beziehungen zu technikführenden Firmen wie „Advent Venture Partners" oder "Newbury Ventures" unterhält. Wie also kommen diese Abos zustande und wie können Sie sie kündigen?

Ein Zong-Abo wird über die GfMB berechnet

  • Technische Entwicklungen reizen viele Firmen, neue Verdienstquellen zu erschließen. Die Genfer Firma "Advent Venture Partners" kooperiert mit vielen Geschäftspartnern, u. a. der ausländischen Firma Zong. Die Firma Zong ermöglicht nach eigenen Angaben, im Rahmen von PayPal Zahlungen und Kreditvergaben bestimmte Dienstleistungen
  • Wenn Sie sich für Internetspiele, wie z. B. Habbo, Bigpoint u.v.a. angemeldet haben, kann die Registrierung kostenpflichtig sein, ohne dass Sie Ihre Bankdaten angeben müssen. Viele Firmen verdienen Geld über Ihre Handyrechnung. Nicht selten laufen diese Bezahlungen über weitere Partnerfirmen, wie z. B. GfMB (Gesellschaft für Mobiles Bezahlen mbH), einem technischen Dienstleister, mit deutschem Firmensitz
  • Diese Dienstleister setzen Ihrem Mobilfunkbetreiber Rechnungen in Auftrag, die ihnen von Firmen wie Zong eingereicht wurden. Ihr Mobilfunkanbieter prüft die Forderung nicht, sondern bucht sie mit der nächsten Handyrechnung von Ihrem Konto ab, führt sie an GfMB ab, von wo sie an Firmen wie z.B. Zong weitergeleitet werden.
  • Solche geschäftspartnerschaftlichen Verbindungen verwirren, denn weder Ihr Mobilfunkbetreiber noch Sie wissen, welche Vertragshintergründe über das Internet durch nur einen Klick bestätigt worden sind. Weder Ihr Handyanbieter noch der technische Dienstleistungsservice fühlt sich für Ihren Abo-Kündigungswunsch zuständig. Auch werden Sie nur schwer nachweisen können, ob es sich im Hintergrund um legale oder rechtswidrige Verträge/Firmen handelt. Gehen Sie vorsichtshalber "abgesichert", wie folgt vor:

Kündigen ist in jedem Fall richtig

  • Wenn Sie auf Ihrer Handyrechnung Gebührenposten finden, die Sie sich nicht erklären können, forschen Sie über Ihren Mobilfunkbetreiber nach, um welche Rechnung und Firma es sich handelt. Oft können Mobilfunkbetreiber Ihnen zwar nur unbefriedigende Antworten geben, dennoch sollten Sie Auskunft zur rechnungsfordernden Firma erhalten.
  • Eine Klage gegen den Mobilfunkbetreiber würde Ihnen nicht weiterhelfen, denn die meisten Handyverträge sichern dem Mobilfunkbetreiber den automatischen Einzug von Fremdrechnungen zu, um nicht selber auf den Kosten "sitzen" zu bleiben.
  • Seien Sie vorsichtig mit Beschuldigungen, Firmen als "Betrüger" zu denunzieren. Sicherlich gibt es viele "Schwarze Schafe", die die Undurchsichtigkeit geschäftlicher Verkopplungen nutzen, um über Ihre Handyrechnungen Geld zu verdienen.
  • Auch die Verbraucherzentrale warnt vor solchen Machenschaften und erklärt zu Recht, dass Sie Rechnungen einer "Betrügerfirma" grundsätzlich nicht zu bezahlen brauchen, selbst wenn Ihnen frecherweise noch drei Mahnungen zugeschickt werden. Problematisch wird es allerdings, wenn es sich um eine "rechtlich-legale" Firma handelt, die sich mit raffinierten Vertragsklauseln abgesichert hat.
  • Forschen Sie zunächst nach, welche Firma die Forderung erhebt und kontaktieren Sie Ihren Mobilfunkbetreiber mit der Bitte, diese Rechnungen nicht weiter zu bezahlen.
  • Weigert sich Ihr Mobilfunkbetreiber mit dem Hinweis, diese Rechnungsforderungen weiterhin zahlen zu müssen, kündigen Sie ihm per Einschreiben mit Rückschein den Lastschrifteinzug zugunsten Ihrer monatlichen Überweisung. Achten Sie darauf, der Rechnungsforderung Ihres Mobilfunkanbieters minus der unrechtmäßig geforderten Forderung nachzukommen.
  • Differenzieren Sie die Rechtslage: Ihr Mobilfunkbetreiber hat Anrecht auf Zahlung seiner Rechnungsforderungen. Eine "Betrügerfirma" grundsätzlich nicht und eine "rechtlich legale" Firma, in deren Vertragsklauseln Sie hineingestolpert sind, müssen Sie ausfindig machen, um kündigen zu können.
  • Reagiert Ihr Mobilfunkbetreiber auf Ihre Forderung, keine zusätzlichen Forderungen mehr abzubuchen, könnte das Lastschriftverfahren weiterlaufen. Reagiert er nicht, müssen Sie sich schützen, indem Sie per Überweisung nur den Mobilfunkanbieter bezahlen.

So kündigen Sie das Zong-Abo

Die Firma Zong selber scheint sich im Ausland zu befinden, denn die Homepage veröffentlich kein deutsches Impressum. Zwischen Ihnen als Kunde und der Firma Zong stehen Ihr, in Deutschland ansässiger Mobilfunkbetreiber als auch jene Firmen, wie z. B. GfMB, die unter Angabe deutscher Adressen die Rechnungsbeträge einholen. Setzen Sie sich mit diesen beiden, deutschen Adressen auseinander:

  1. Suchen Sie Ihren Mobilfunkbetreiber auf, um in Erfahrung zu bringen, welche deutsche Adresse weitere Forderungen an Sie stellt.

  2. Schreiben Sie dann per Einschreiben Ihren Mobilfunkbetreiber an und kündigen Sie diesem das Recht, Drittforderungen, außerhalb seiner Rechnungsforderung einzuziehen.

  3. Schreiben Sie auch zusätzlich die rechnungsfordernde deutsche Adresse an, mit Hinweis auf Nichtigkeit, bzw. auf Kündigung der Einzugsrechte

Sollte Ihr Mobilfunkbetreiber dem ersten Einschreiben nicht nachkommen, kündigen Sie ihm unter Hinweis auf diese Vorgänge das gesamte Lastschriftverfahren zugunsten pünktlicher Telefonkostenüberweisungen. Hinweis: Heben Sie alle schriftlichen Vorgänge gut auf. 

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