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Malteser - Das Kündigen der Mitgliedschaft funktioniert so

Kündigen Sie richtig.
Kündigen Sie richtig. © derateru / Pixelio
Sie sind Mitglied im Malteser Hilfsdienst e.V. und möchten kündigen? Mit den folgenden Hinweisen steht einer Beendigung Ihrer Mitgliedschaft nichts mehr im Wege.

Die Malteser-Mitgliedschaft

  • Nehmen Sie sich zunächst die Satzung des Vereins zur Hand und Ihre Aufnahmebestätigung, da dort alle relevanten Informationen für eine wirksame Kündigung verzeichnet sind.
  • Falls Sie die Satzung nicht mehr bei Ihren Unterlagen haben, kann sie auf der Internetseite des Vereins auch heruntergeladen werden.
  • Da es beim Malteser Hilfsdienst unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft gibt, schauen Sie bitte in Ihren Unterlagen, ob Sie ein sogenanntes ordentliches Mitglied oder ein Fördermitglied sind.
  • Diese unterscheiden sich dadurch, dass ordentliche Mitglieder sich in der Regel aktiv am Vereinsleben beteiligen und daher auch entsprechende Stimmrechte besitzen und auch wählbar sind. Das Fördermitglied unterstützt den Verein dagegen rein materiell, hat allerdings kein Stimmrecht.

So kündigen Sie richtig

  • Als ordentliches Mitglied können Sie Ihre Mitgliedschaft jederzeit gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand oder der Diözesanleitung erklären. Dies muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und ist dann zum Ende eines Kalenderjahres wirksam.
  • Auch die Fördermitgliedschaft muss schriftlich gekündigt werden und ist ebenfalls gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand oder der Diözesanleitung zu erklären. Allerdings wird die Kündigung nicht zum Ende des Kalenderjahres wirksam, sondern mit dem Ende der mit dem letzten Mitgliedsbeitrag bezahlten Periode. 
  • Da Sie laut Satzung jederzeit kündigen können, müssen Sie keine bestimmten Kündigungsfristen einhalten.
  • Setzen Sie das Kündigungsschreiben auf. Es ist nicht erforderlich, dass Sie einen Grund für Ihre Kündigung angeben, es steht Ihnen jedoch frei, diesen anzugeben. Bitten Sie jedoch darum, dass man Ihnen die Kündigung schriftlich bestätigt. Sollten Sie eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag erteilt haben, so verbinden Sie das Kündigungsschreiben mit einem Widerruf der Einzugsermächtigung. Die Adresse des Geschäftsführenden Vorstandes lautet: Malteser Hilfsdienst e. V., Kalker Hauptsraße 22 - 24 in 51103 Köln.
  • Verschicken Sie das Schreiben per Einschreiben - Rückschein, sodass Sie nötigenfalls den Zugang beweisen können.
  • Für Fördermitglieder bietet der Malteser Hilfsdienst zudem die Möglichkeit, die Mitgliedschaft unmittelbar auf der Homepage zu kündigen. Gehen Sie dazu auf die Vereinsseite. Klicken Sie auf den Reiter "Fördermitglieder". Unter "Änderungsservice" finden Sie ganz rechts ein grau hinterlegtes Kästchen mit dem Schriftzug "Beendigung der Fördermitgliedschaft". Dort können Sie ebenfalls alle relevanten Daten eingeben und die Mitgliedschaft kündigen.
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