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Lastschrift kündigen - so stornieren Sie den Lastschrifteinzug

Eine Lastschrift wieder zu stornieren ist in manchen Fällen sinnvoll.
Eine Lastschrift wieder zu stornieren ist in manchen Fällen sinnvoll.
Sie haben einem Unternehmen die Erlaubnis erteilt, offene Rechnungen oder Dienstleistungen bei Fälligkeit per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen? Diese Erlaubnis lässt sich durchaus kündigen.

Was Sie benötigen

  • Brief
  • Briefumschlag
  • und vielleicht einen etwas längeren Atem

Es gibt viele Gründe, einen einem Unternehmen erlaubten Lastschrifteinzug wieder zu stornieren. Vielleicht möchten Sie die Rechnungen doch lieber erst prüfen oder Sie haben sogar Unregelmäßigkeiten entdeckt. Oder Sie haben sogar den Vertrag gekündigt und die Firma bucht weiterhin die monatlichen Beträge ab. Vielleicht möchten Sie aber auch erst einmal ihren Kontostand prüfen, bevor Sie eine ausstehende Rechnung bezahlen.

Den Lastschrifteinzug wieder los werden

    1. Sie schreiben dem entsprechenden Unternehmen einen Brief, der als Betreff "Kündigung des Ihnen erteilten Lastschrifteinzugs" enthalten sollte.
    2. Im Text dieses formalen Briefes sollten Sie ihre Kontonummer und ihre Bankleitzahl sowie Dienstleistung und eine evtl. vorhandene Kundennummer angeben, damit ihre Kündigung schnell zugeordnet werden kann.
    3. Desweiteren sollten Sie angeben, ab wann diese Kündigung gilt.
    4. Normalerweise kann dieser Brief einfach frankiert und in den Briefkasten gegeben werden.
    5. Sollten Sie allerdings bereits Streitigkeiten mit einem Unternehmen wegen falsch oder zuviel abgebuchter Beträge haben, empfiehlt es sich, diesen Brief als "Einschreiben mit Rückschein" abzusenden. Auf diese Weise haben Sie - zusammen mit der Kopie des Briefes - einen Beleg in der Hand, dass Ihr Schreiben dort eingegangen ist.
    6. Zudem empfiehlt es sich, in der nächsten Zeit ihr Konto genau im Auge zu behalten. Sollte nach dem genannten Datum eine erneute Lastschrift des Unternehmens eingegangen sind, dann gehen Sie dieser sofort zu Ihrer Bank oder Sparkasse und widersprechen dem Einzug. So wird der fragliche Betrag auf Ihr Konto zurückgebucht. Wenn Sie im Recht sind, darf dies übrigens keine Gebühren kosten.
    helpster.de Autor:in
    Dr. Hannelore Dittmar-Ilgen
    Dr. Hannelore Dittmar-IlgenHannelore hat Mathematik, Physik sowie Chemie und Pädagogik studiert und erklärt diese schwierigen Themenfelder schon immer gerne ihren Mitmenschen. Auch über ihre Hobbys schreibt sie leidenschaftlich gerne, das können unsere Leser in den Kategorien Essen & Trinken sowie Handarbeit entdecken. Sie ist eine unserer fleißigsten Autorinnen der ersten Stunde von HELPSTER.
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