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Zoll in der Türkei - dies ist bei Ein- und Ausreise zu beachten

In der Türkei gibt es strenge Ausfuhrbestimmungen von Kultur- und Naturgütern.
In der Türkei gibt es strenge Ausfuhrbestimmungen von Kultur- und Naturgütern.
Anders als bei Reisen innerhalb der Europäischen Union, in der es nur wenige Zollvorschriften gibt, muss bei der Ein- und Ausreise in die Türkei auf die strenge Einhaltung spezifischer Vorschriften geachtet werden.

Zollbestimmungen bei der Einreise

  • Bei der Ein- und Ausreise in die Türkei müssen die spezifischen Zollvorschriften beachtet werden. Dabei gibt es grundsätzliche Vorschriften, die auch auf Länder innerhalb der Eurozone zutreffen.
  • So gilt für Reisende unter 18 Jahren ein generelles Einfuhrverbot von alkoholischen Getränken und aller Arten von Tabak. Auch bei Erwachsenen ist die erlaubte Einfuhrmenge von Alkohol und Tabak reglementiert. So dürfen maximal 400 Zigaretten bzw. 200 g Zigarettentabak eingeführt werden. Außerdem gilt bei alkoholischen Getränken ein Höchstmaß von 100 cl in einer Flasche oder á 75 cl in zwei Flaschen.
  • Auch die Einfuhr von Parfüm, Essenz und Lavendelwasser ist reglementiert und liegt bei einer Gesamtmenge von höchstens 600ml in maximal 5 Flaschen.
  • Neben diesen Zollvorschriften gibt es weitere, die sich auf die Einfuhr von Kaffee (max. 1,5kg), Tee (max. 500g), und Süßigkeiten (max. 1kg) beziehen. Einzuhalten ist auch die maximale Einfuhrmenge von Schokolade, die ebenfalls bei 1kg liegt.

Vorschriften bei der Ausreise aus der Türkei

  •  Während es bei der Einreise keine Begrenzung  zur Einfuhr von Devisen gibt, ist die Ausfuhr von türkischer Lira nur in einem Wert von umgerechnet 5.000 US Dollar pro Person erlaubt.
  • Bei der Ausfuhr von gefälschten Markenartikeln sollten Sie darauf achten, dass eine Menge, die über dem des eigenen Gebrauches liegt, strafbar ist.
  • Zudem dürfen höchsten 200 Zigaretten bzw. maximal 250g aller Arten von Tabak nach Deutschland eingeführt werden.
  • Eine weitere wichtige Zollvorschrift betrifft Kultur- und Naturgüter. Ihr Erwerb und Ausfuhr wird in der Türkei mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft.
  • Das Auswärtige Amt warnt deshalb ausdrücklich davor, jegliche Art von Antiquitäten in der Türkei zu erwerben, da selbst die Ausfuhr von kleinen Steinen, die Bearbeitungsspuren aufweisen, eine Straftat darstellen kann.
  • Wenn Sie sich bei der Einfuhr und Ausfuhr von Waren in der Türkei nicht sicher sind, sollten Sie sich direkt an die türkische Botschaft in Deutschland wenden.
  • Zu den spezifischen Einfuhrbestimmungen nach Deutschland können Sie die Internetseite des Deutschen Zolls konsultieren.
  • Da sich die Zollvorschriften ändern können, sollten Sie vor Ihrer Türkeireise die Seite des Auswärtigen Amtes einsehen. Hier werden Sie auch über die aktuelle Sicherheitslage des Landes informiert.  
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