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Marokko: Souvenirs - darauf sollten Sie bei der Ausfuhr achten

Pflanzen und Samen sind keine erlaubten Souvenirs.
Pflanzen und Samen sind keine erlaubten Souvenirs. © Dieter_Schütz / Pixelio
Wer gerne nach Marokko reist, möchte sich sicher auch schöne Souvenirs mit nach Hause nehmen. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber denken Sie auch an die Ausreise. Viele Sachen können bei der Ausreise aus dem Land oder der Einreise in die EU zum Problem werden.

Wichtig bei der Ausreise aus Marokko

  • Sie dürfen weder einheimisches Geld nach Marokko einführen noch aus dem Land ausführen. Meistens wird aber toleriert, wenn es weniger als 1.000 Dirham, also ca. 90 €, sind.
  • Vorsicht, wenn Sie Steine als Souvenirs mitbringen. Wenn Sie mehr als 10 Stück dabei haben,  kann es ein Problem geben, denn die Ausfuhr von Fossilien und Halbedelsteinen bedarf einer Erlaubnis.
  • Kunst- oder Kulturgegenstände, Antiquitäten und Sammlerstücke dürfen nur mit Genehmigung des Ministeriums für Kultur ausgeführt werden. Auch echt wirkende Repliken könnten bei der Ausreise beanstandet werden, Zöllner sind keine Kunstexperten. Ohne entsprechende Bescheinigung setzen Sie sich dem Verdacht aus, Kulturgüter aus dem Land zu bringen. 
  • Pornografische Schriften sind absolut verboten. Es könnte sein, dass eine normale deutsche Zeitung, die Sie im Hotel gekauft haben, einem kritischen Zöllner als Pornografie erscheint.
  • Nehmen Sie für Fremde keine Gegenstände mit nach Deutschland. Die Gefahr, dass Rauschgift oder andere verbotene Güter darin versteckt sind, ist zu groß.

Problematische Souvenirs bei der Einreise in die EU

  • Frische Lebensmittel wie Fleisch, Käse, Milch oder Butter dürfen Sie aus Marokko ausführen, nicht aber in die EU einführen.
  • Bedenken Sie auch die Regelungen bezüglich des Artenschutzes. Viele Produkte dürfen Sie nicht einführen, weil sie aus geschützten Tieren oder Pflanzen bzw. Teilen davon bestehen. Schildkrötenpanzer werden zu Instrumenten, Haarspangen und Schalen verarbeitet, Häute von Echsen oder Schlangen zu Leder. Auch Samen von exotischen Pflanzen sind beliebte, aber auch verbotene Souvenirs.
  • Sie sollten auch vorsichtig sein, wenn es um gefälschte Markenwaren geht, denn der einheimische Zoll kennt da kein Pardon. Es droht außer der Beschlagnahme auch eine Strafe. Das kann Ihnen auch bei Kunstgegenständen passieren, selbst wenn der marokkanische Zoll diese nicht beanstandet hat.

Im Übrigen müssen Sie sich an die Freigrenzen halten, die für die Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat gelten.

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