Zinsen können bei Erst- und Zweitstudium abgesetzt werden
Wer zur Finanzierung des Studiums einen speziellen Studienkredit aufgenommen hat, muss diesen irgendwann wieder zurückzahlen. Häufig fallen die ersten Raten an, sobald das Studium beendet ist und Einkommen durch die Ausübung eines Berufs vorhanden ist.
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Die Raten für den Studienkredit zählen nicht zu den steuerlich absetzbaren Ausgaben. Allerdings lassen sich die Zinsen, die für den Studienkredit gezahlt werden müssen, durchaus in der Steuererklärung aufführen.
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Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt. Wurde der Kredit zur Finanzierung eines Erststudiums genutzt, ohne dass zuvor eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen wurde, dann können die Zinsen als Sonderausgaben die Steuerlast senken. Dabei ist ein maximal absetzbarer Höchstbetrag je Kalenderjahr zu beachten, der zum Beispiel im Jahre 2014 bei 6.000 Euro liegt.
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Bei einem Zweitstudium können diese hingegen als Werbungskosten angegeben werden. In diesem Fall sind alle entstandenen Zinsen absetzbar.
Die Zinsen des Studienkredits in der Steuererklärung aufführen
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Bei der Finanzierung eines Erststudiums können Sie die Zinsen für den Kredit, sobald diese von Ihnen gezahlt wurden, in den Hauptvordruck der Steuererklärung eintragen. Dort finden Sie unter den Sonderausgaben ein Feld für "Aufwendungen für Berufsausbildung".
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Wurde mit dem Kredit ein Zweitstudium finanziert, dann können Sie die Zinsen für das jeweilige Jahr in die Anlage N, unter Fortbildungskosten eintragen, die zu den Werbungskosten zählen.
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Die Ausgaben müssen anhand von entsprechenden Belegen, wie dem Kreditvertrag und Kontoauszügen belegt werden, sodass diese Belege unbedingt aufbewahrt werden sollten.
Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen ist allerdings, dass Sie auch tatsächlich Steuern gezahlt haben. Dementsprechend können Sie Ausgaben durch Zinsen auch nur dann aufführen, wenn Sie über entsprechende Einkünfte verfügen, die mindestens über dem geltenden Grundfreibetrag liegen. Dieser Grundfreibetrag liegt im Jahre 2014 zum Beispiel bei 8.354 Euro. Allerdings haben viele ehemalige Studenten nach dem Studium und somit mit Beginn des Rückzahlungszeitraums, ein entsprechendes Einkommen und können mit Angabe der Zinsen die eigene Steuerlast senken.
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