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KfW Studienkredit und Zinsen - Hinweise

Für den KfW-Studienkredit fallen Zinsen an.
Für den KfW-Studienkredit fallen Zinsen an.
Mit dem KfW-Studienkredit erhalten Sie die Möglichkeit, Ihren Lebensunterhalt während der Zeit des Studiums zu finanzieren. Zwar handelt es sich dabei um einen Förderkredit, jedoch müssen Sie für diesen auch Zinsen bezahlen, welche sich je nach gewählter Kreditvariante während der Laufzeit auch ändern können.

Der KfW-Studienkredit im Gegensatz zum BAföG

Mit dem KfW-Studienkredit können Sie Ihr Erst- oder Zweitstudium finanzieren, genauso wie die Promotion oder ein postgraduales Studium, mit welchem Sie zum Beispiel nach erfolgreichem Studium einen weiteren akademischen Grad erreichen können.

  • Demnach kommt dieser Kredit auch für Studenten infrage, denen kein BAföG gewährt wird. Haben Sie allerdings Anspruch auf Leistungen aus BAföG, dann erhalten Sie dadurch - im Gegensatz zum KfW-Studienkredit - die Vorteile eines zinsfreien Kredits und eines Teilerlasses.

  • Diese Vorteile gibt es beim Studienkredit nicht, sodass Sie als Kreditnehmer nicht nur 100 Prozent des aufgenommenen Kredits zurückzahlen müssen, sondern zugleich auch die anfallenden Zinsen.

  • Allerdings hat dieser Kredit auch einige Vorteile zu bieten. So kann dieser von jedem Studenten beantragt werden und das unabhängig vom Einkommen oder dem Einkommen der Eltern. Zugleich müssen auch keine Sicherheiten hinterlegt werden. Somit wird keine Bonitätsprüfung durchgeführt und die Bedürftigkeit muss auch nicht nachgewiesen werden. Lediglich Leistungsnachweise müssen seitens des Studenten erbracht werden.

  • Wenn Ihnen zusätzlich Leistungen aus BAföG zustehen, dann können Sie diese mit dem Studienkredit der KfW kombinieren.

Besonderheiten der Zinsen für den Kredit

  • Der Zinssatz für den KfW-Studienkredit ist je nach Variante des Kredits variabel oder festgeschrieben. Ein variabler Zinssatz bedeutet, dass sich diese ändern können. Eine Anpassung der Zinsen findet seitens der Förderbank in der Regel Anfang April und Oktober eines jeden Jahres statt. Demnach kommt es nicht selten zu Zinsunterschieden zwischen der Auszahlungs- und Rückzahlungsphase.

  • Diese Unterschiede sollten Sie einplanen, denn erhöht sich der Zinssatz in der Zeit, dann müssen Sie mit einer höheren finanziellen Belastung rechnen. Jedoch gibt es beim Zinssatz eine Obergrenze, die Ihnen für die Dauer von insgesamt 15 Jahren garantiert wird. Da die maximal wählbare Tilgungszeit bei 25 Jahren liegt, kann nicht immer der gesamte Zeitraum durch den zugesagten Höchstzinssatz abgedeckt werden.

  • Eine Festzins-Option kann somit Ihre Planungssicherheit erhöhen. Jedoch kann ein fester Zinssatz nur für die Rückzahlungszeit von maximal zehn Jahren vereinbart werden, sodass Sie vorab berechnen sollten, ob Sie die monatlichen Raten dann aufbringen können. Die Raten können Sie im Nachhinein nämlich nicht mehr ändern. Lediglich Sondertilgungen sind jederzeit möglich. (Alle Angaben: Stand 12/2013)

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