Nach einem Unfall müssen Beteiligte eine Reihe von Dingen beachten. So müssen beispielsweise das Unfallgeschehen dokumentiert und Beweise gesichert werden. Hat man in der Aufregung vergessen, sich die gegnerische Autoversicherung zu notieren, erhält man diese nach einem Anruf beim Zentralverband der Versicherer.
Unfallbeteiligtenversicherung beim Zentralverband der Versicherer erfragen
Der Zentralverband der Autoversicherer hilft unfallbeteiligten Personen, verfügen somit über ein berechtigtes Interesse, den zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu ermitteln. Dazu steht der Zentralruf der Autoversicherer zur Verfügung.
- Anrufe sind über zwei unterschiedliche Rufnummern möglich. Seit 2011 kann der Zentralverband der Versicherer zusätzlich zur 0180-Rufnummer auch über eine Festnetznummer erreicht werden. Die Festnetznummer beim Zentralruf der Autoversicherer lautet 040-300330300 (Stand 2012). Anrufer mit Festnetz-Flatrate sparen somit Gebühren beim Erfragen der gegnerischen Versicherung.
- Der Betreiber der Hotline ist die Dienstleistungsgesellschaft des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft). Neben der Festnetz-Hotline ist deutschlandweit der Zentralruf unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 0180-25026 erreichbar (Stand 2012).
- Jeder Anruf kostet Sie hier 6 Cent, wenn Sie aus dem Festnetz anrufen. Als Handynutzer zahlen Sie pro Minute maximal 42 Cent. (Stand 2012)
Zentralruf der Autoversicherer - Auskunft in Minutenschnelle
Wenn Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, um die gegnerische Autoversicherung zu erfragen, sollten Sie einige Angaben bereithalten.
- Zu den von Ihnen gewünschten Angaben gehören der eigene Name und Ihre Anschrift sowie das amtliche Kennzeichen des unfallverursachenden Fahrzeugs mit Länderkennung. Neben Unfalldatum und Unfallland sollte nach Möglichkeit auch der Name des gegnerischen Fahrzeughalters bekannt sein.
- Ist das Fahrzeugkennzeichen in der Datenbank des Zentralrufs gelistet, erhalten Sie als Unfallgeschädigte den Namen der Haftpflichtversicherung der Gegenseite, einschließlich der Vertragsnummer, sofort mitgeteilt.
- Ist eine sofortige Mitteilung nicht möglich, wird aufgrund Angaben eine Recherche beim Kraftfahrtbundesamt eingeleitet. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Auskunft, ob das Kennzeichen des Unfallgegners zugeordnet werden kann.
Mithilfe dieser Angaben können Sie sich direkt an den Versicherer wenden oder einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer ersetzt in keinem Fall eine Schadensmeldung bei der Versicherung.
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