So verhalten Sie sich nach einem Autounfall richtig
Damit Sie im Fall der Fälle schnell reagieren können, sollten Sie immer Papier und Stift gut erreichbar in Ihrem Auto haben. So können Sie schnell reagieren, wenn etwas passiert. Es gibt aber auch Empfehlungen, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten:
- Das Wichtigste ist in jedem Fall, den Unfallort umgehend zu sichern. Achten Sie dabei darauf, dass Sie sich nicht unnötig in Gefahr bringen. Vor allem auf viel befahrenen Straßen oder gar Autobahnen ist absolute Vorsicht geboten. Sinnvoll ist es, wenn Sie generell eine Warnweste im KFZ bereithalten.
- Danach stehen Sie vor der Wahl, ob Sie die Polizei rufen, oder nicht. Auf Autobahnen, Schnellstraßen und Fahrerflucht sollten Sie generell nicht darauf verzichten. Auch bei Personenschäden ist die Polizei Pflicht am Unfallort.
- Gibt es zum Beispiel in der Stadt nur leichten Blechschaden, genügt es, wenn Sie aussagekräftige Fotos machen und am besten noch eine Skizze zum Unfallhergang zeichnen, damit die Versicherung anhand dieser den Hergang ermitteln kann. Vergessen Sie darauf nicht die Unterschrift von Ihnen und Ihrem Unfallgegner. Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherungs- und persönlichen Daten auszutauschen.
- Zuletzt gilt: Geben Sie niemals eine Schulderklärung ab, sondern bleiben Sie neutral. Die Zusammenhänge werden von der Versicherung Ihres Unfallgegners und der Ihren geklärt. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass der Unfallgegner die volle Schuld trägt, sollten Sie Ihren Versicherer umgehend informieren.
Den Halter des Kfz können Sie so anhand des Kennzeichens ermitteln
- Auch wenn Sie vergessen haben, die KFZ-Daten auszutauschen, können Sie den Halter und Versicherer anhand des Kennzeichens problemlos ermitteln.
- Rufen Sie in dem Fall den Zentralruf der Autoversicherer an. Die Rufnummer ist kostenfrei und Sie erhalten rund um die Uhr Auskunft über den Halter und die Versicherung des Unfallgegners anhand des Kennzeichens. Die Rufnummer lautet: 0800-2502600.
- Sollte Ihr Unfallgegner Fahrerflucht begangen haben, sollten Sie dies unbedingt zur Anzeige bringen und auch die Versicherung von Ihnen und dem Unfallgegner entsprechend informieren.
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