Welcher Zeitrahmen gilt zwischen Tod und Beerdigung?
Es gibt in Deutschland Fristen, nach denen die Bestattung der Verstorbenen erfolgt sein muss. Diese Vorschriften sind Ländersache, das bedeutet, dass in den verschiedenen Bundesländern abweichende Fristen für eine Erdbestattung oder eine Einäscherung und Urnenbestattung erfolgt sein muss.
Hier wird den Angehörigen eine Mindest- und Maximalfrist erlaubt, um die Organisation abzuschließen. Die Mindestfrist ist in allen Bundesländern einheitlich auf 48 Stunden nach Eintritt des Todes festgelegt. Begründet ist dies damit, dass ein Scheintod ausgeschlossen werden kann und bei Bedarf eine Obduktion vorgenommen werden kann, wenn das im Rahmen der Spurensicherung notwendig ist.
Die Maximalfrist kann gegebenenfalls gestattet werden, wenn der Leichnam in der Leichenhalle bewahrt werden kann.
In der Regel wird der Leichnam im Zeitraum von 36 Stunden nach Todeszeitpunkt und Feststellung dessen überführt. Möchten Sie diese Frist verkürzen oder verlängern, müssen Sie einen Antrag beim lokalen Ordnungsamt stellen.
Das gilt in den einzelnen Bundesländern
In allen Bundesländern gilt einheitlich die Mindestfrist von 48 Stunden nach Feststellung des Todes. Die Maximaldauer unterscheidet sich teilweise.
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Niedersachsen, Sachsen-Anhalt: Nach Feststellung des Todes hat man acht Tage Zeit bis zur Bestattung.
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Berlin: Hier kann eine vorzeitige Bestattung angeordnet werden, wenn die Behörde dies aufgrund des Bundes-Seuchengesetzes vorgibt. Maximaldauer unterscheidet sich je Regierungsbezirk.
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Brandenburg, Vorpommern, Thüringen, Rheinland-Pfalz: Hier muss die Einäscherung oder Erdbestattung innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
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Sachsen: Die Erdbestattung muss innerhalb fünf Tagen erfolgen, eine Einäscherung muss nach spätestens sieben Tagen geschehen.
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Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Hamburg, Saarland: Die Beerdigung hat innerhalb von vier Tagen stattzufinden.
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Schleswig-Holstein: Hier müssen die Verstorbenen innerhalb von neun Tagen eingeäschert oder bestattet werden.
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Nordrhein-Westfalen: Innerhalb von fünf Tagen hat die Erd- oder Feuerbestattung zu erfolgen.
Wann erfolgt die Urnenbeisetzung?
Hier ist der grundlegende zeitliche Unterschied zur Erdbestattung, denn das Bestattungsgesetz in den einzelnen Bundesländern regelt, wann eine Einäscherung oder eine Erdbestattung erfolgt sein muss. Bei der Verbrennung ist dieser Zeitpunkt maßgeblich, der Bestattungstermin der Urne selbst kann unter Umständen erheblich abweichen. Es gibt hier keine Regelung, wann die Urne bestattet wird, nach der Einäscherung.
In dem Fall haben Sie mehr Zeit zur Organisation der Beerdigung. Das kann hilfreich sein, wenn man gegebenenfalls Angehörige hat, die weit verstreut leben und eine weite Anreise haben.
Allerdings ist auch hier ein Rahmen gesetzt, denn es soll die Totenruhe gewahrt werden, hier haben die jeweiligen Friedhofsverwaltungen individuelle Fristen festgelegt. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich bei Ihrem Bestatter erkundigen, ob extra Kosten für die Aufbewahrung der Urne bis zur Bestattung anfallen, denn Sie dürfen diese nicht zu Hause behalten.
Einflussfaktoren der Zeit zwischen Tod und Beerdigung
Es gibt Faktoren, die den Zeitraum zwischen Tod und Beerdigung maßgeblich beeinflussen können.
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Familienstandort: Wenn Angehörige weit anreisen müssen und gegebenenfalls ein Visum beantragen müssen, kann die Zeit knapp werden, hier bietet sich eine Urnenbeisetzung an.
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Bestattungsinstitut: Möglicherweise kann es lokal zu Engpässen kommen, wenn kein Bestatter im kurzen Zeitrahmen verfügbar ist.
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Todesart: Sollte es notwendig sein, dass eine Obduktion angeordnet wird, kann sich die Bestattung nach hinten schieben.
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Religiöse Unterschiede: Hier kann die Beerdigung zum Teil abweichen, denn je nach Religion und dazugehörigen Ritualen dauert es bis zur Beerdigung.
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Kulturelle Vorgaben: Im Islam werden die Verstorbenen am gleichen Tag bestattet und im Judentum sollte die Beerdigung nach spätestens 24 Stunden erfolgen.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Mindestfristen in Deutschland überall gleich sind, wohingegen sich die Maximalfrist verlängern lässt mit entsprechend berechtigten Anträgen. Dennoch ist es sicherlich sinnvoll, wenn man sich schon zu Lebzeiten Gedanken macht, wie die Beerdigung aussehen soll und was man schon im Vorfeld festlegen und organisieren kann.
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