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Zahnkrone - Kosten von der Steuer absetzen

Gesunde Zähne werden zusehends teurer.
Gesunde Zähne werden zusehends teurer.
Steuerzahler können medizinische Kosten, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, von der Steuer absetzen. Dazu gehört auch der Eigenanteil für eine Zahnkrone.

Eine Zahnkrone ist eine außergewöhnliche Belastung

  • Im Paragraf 33 des Einkommensteuergesetzes ist geregelt, welche Kosten für einen Steuerzahler als außergewöhnlich gelten. Darunter fallen zum Beispiel alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Heilbehandlung oder der Anschaffung von Heil- und Hilfsmitteln stehen. 
  • Die Vorleistungen der Krankenkassen, in diesem Fall der Festkostenzuschuss für eine Zahnkrone, werden dabei berücksichtigt. 
  • Der Festkostenzuschuss für eine Zahnkrone beträgt 115 Euro. Das sind 50 Prozent der Minimallösung, der medizinisch notwendigen Versorgung. Wer eine aufwendigere Versorgung wünscht, muss entsprechend mehr aus eigener Tasche bezahlen. Diese Kosten sind steuerlich abzugsfähig. 
  • Paragraf 33 regelt aber auch, bis zu welcher Höhe diese Kosten für den Einzelnen ohne Steuereffekt tragbar sind. 

Die Kosten müssen zumutbare Belastungen übersteigen

  • Der Gesetzgeber regelt, dass innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen und abhängig vom Familienstand und der Familiengröße bestimmte Prozentsätze des Einkommens für außergewöhnliche Belastungen tragbar sind. 
  • Für Alleinstehende mit Gesamteinkünften bis zur Höhe von 15.340 Euro sind bis zu fünf Prozent daraus als Kosten für eine Zahnkrone tragbar. Bei verheirateten Steuerpflichtigen mit drei und mehr Kindern sind bei Gesamteinkünften von über 51.130 Euro nur zwei Prozent zumutbar. Auf der Website des Zahnzentrums Lübeck finden Sie eine genaue Übersicht zum Thema Steuern und Zahnersatz.
  • Kaum jemand kann mit der "medizinisch notwendigen" Versorgung - gerade bei einer Zahnkrone - zufrieden sein. Die Überlegung, diese Kosten durch eine private Zahnzusatzversicherung abzudecken, ist sinnvoll.
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